Österreich hat am Donnerstag die Wiederaufnahme der staatlichen Exportfinanzierungsgarantien für Geschäfte österreichischer Unternehmen im Iran bekannt gegeben. Wegen der Sanktionen war die Neuvergabe solcher Absicherungen auch für kurzfristige Geschäfte seit Oktober 2012 eingestellt gewesen.

Der Iran ist in der OECD-Länderkategorie als höchstes Risiko klassifiziert, also auf Stufe sieben der siebenteiligen internationalen Länderrisikoskala.

Viele internationale Unternehmen stehen bereits in den Startlöchern, die Geschäfte mit dem Iran nach dem Abbau der Sanktionen wieder aufzunehmen bzw. neu einzusteigen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass für Ausfuhren bzw. Investitionen wieder Versicherungen übernommen werden.

Exporthaftung wieder aktiv

Für Österreichs Exporteure war der Iran als Handelspartner und Absatzmarkt immer wichtig. Die Wirtschaft sieht in dem Land hohes Potenzial. Gerade der Bedarf an Infrastrukturinvestitionen gilt nach den Jahren der Sanktionen als hoch.

In Wien haben heute das Finanzministerium und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) "die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Absicherung von Exportgeschäften und Auslandsinvestitionen in den Iran geklärt", wie es in einer gemeinsamen Mitteilung hieß.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Atomverhandlungen und der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen am 16. Jänner stünden österreichischen Unternehmen die Instrumente der Exporthaftung damit wieder zur Verfügung.

Regelung gilt ab sofort

Bevor die Garantievergabe im Herbst 2012 eingestellt wurde, gab es laut OeKB noch Außenstände an vergebenen OeKB-Garantien von rund 200 Millionen Euro. Durch die Sanktionen seien mehr als 100 Millionen schlagend geworden.

Bereits Mitte Jänner hatte die Kontrollbank kundgemacht, dass sie bereits wieder Einreichungen für Exportkreditversicherungen entgegen nimmt. "Diese Anträge können ab heute wieder entschieden werden", hieß es aus der OeKB zur APA. Ab sofort können unter bestimmten Voraussetzungen - wie etwa Sicherheiten iranischer Banken oder Staatsgarantien - wieder Exportgarantien ausgestellt werden.

Die vollständige Normalisierung der Deckungsmöglichkeiten hänge von der Bezahlung der Überfälligkeiten des Irans gegenüber Österreich ab, die in der Zeit der Sanktionen angefallen seien. Entsprechende Verhandlungen dazu laufen. Eine baldige Regelung scheint möglich, wird betont.