Im Blaulichtfunkprozess im Wiener Straflandesgericht hat es heute Schuldsprüche für die beiden Angeklagten gegeben. Der Ex-Telekom Austria-Festnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr, der Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly fasste drei Jahre Haft aus - beide unbedingt. Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, wodurch das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Richter Michael Tolstiuk nannte die Verteidigungslinie der beiden Angeklagten in seiner Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. Mildernd wertete der Richter, dass die beiden Angeklagten keine Vorstrafe haben. Mensdorff muss auch den Schaden aus der 1,1 Millionen Euro schweren Provision der Telekom an ihn begleichen.

Vorgehen Mensdorffs "amateurhaft"?

Millionenzahlungen der teilstaatlichen Telekom an Mensdorff-Pouilly rechtfertigte der Lobbyist mit Beratungstätigkeiten im Vergabeprozess - wobei er selbst gleichzeitig auch noch für den Konsortiumspartner Motorola tätig war, was einige Involvierte erst im Zuge des Gerichtsverfahrens erfuhren. Beworben hatte sich für den Blaulichtfunk unter anderem ein Konsortium aus Alcatel und Motorola, die Telekom war der Technologielieferant.

Verurteilt: Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (rechts)
Verurteilt: Alfons Mensdorff-Pouilly und Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (rechts) © APA/HERBERT NEUBAUER

Das Funksystem wurde unter dem damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) vergeben und ist bis heute nicht flächendeckend in Betrieb, was weitere Millionenkosten verursachte.

Die Ausführungen des Gerichtssachverständigen Georg H. Jeitler waren für Mensdorff nicht von Vorteil gewesen. Das Vorgehen von Mensdorff sei "amateurhaft" gewesen, es habe keine "übliche Vorgehensweise" gegeben, die Dokumentation der Leistungen fehle. "Für ein spezifisch geplantes und durchgeführtes Kommunikationsprojekt liegen allseits keine Anhaltspunkte vor", so Jeitler. Die Kontaktkette sei nicht ganz nachvollziehbar gewesen.

Der unorthodoxe Landwirt

Schon zuvor hatte Jeitler angemerkt, dass die Telekom ohnehin über genügend Kommunikations-Fachkräfte verfügt habe um ihre Interessen zu vertreten. Mensdorff selbst sei kein Lobbyist im "fachlichen Sinn" gewesen, sein Vorgehen sei "unorthodox" gewesen. Es sei aber eine ausgezeichnete Vernetzung bei Mensdorff vorgelegen. Mensdorff selbst hatte zu Prozessbeginn seinen Beruf als "Landwirt" angegeben.

Das Honorar für das Lobbying der Telekom in Richtung des Geschäftspartners Motorola liegt laut Sachverständigem bei maximal 100.000 Euro - bekommen haben soll Mensdorff aber 1,1 Millionen Euro - wobei Mensdorff seine Lobbyingtätigkeit breiter gestreut sieht. Fischer wie Mensdorff bestreiten strafrechtliche Verfehlungen.

Für Mensdorff-Pouilly fand der Prozesstag zu turbulenten Zeiten statt. Am vergangenen Wochenende gab es wieder einmal Proteste von Tierschützern gegen die umstrittene Gatterjagd des Lobbyisten. Des weiteren wurde bekannt, dass er sich von seiner Gattin, der Ex-ÖVP-Spitzenpolitikerin Maria Rauch-Kallat, getrennt hat.