Das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt wurde beauftragt, zulässige Rebsorten zu identifizieren, damit der Uhudler weiterhin als Wein gelten darf. Nun liegen erste Ergebnisse vor, berichtete am Freitag Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ): "Zehn Rebsorten können legal angebaut werden. Drei davon sind im Burgenland gängige Sorten", so Dunst in einer Aussendung.

"Die entsprechende Änderung der Burgenländischen Weinbauverordnung ist in Vorbereitung", teilte die Landesrätin mit. Die betreffenden Sorten stellten Kreuzungen mit der Edelrebe Vitis vinifera dar und seien damit auch nach EU-Recht zulässig. Die Ergebnisse seien damit "viel besser als erwartet".

Parlament soll abstimmen

Eine Rechtsanwaltskanzlei wurde außerdem damit beauftragt, eine Expertise hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zu erstellen. Zusätzlich habe man sich an EU-Agrarkommissar Phil Hogan gewandt und suche nach Verbündeten in anderen EU-Ländern. "Das lässt sich als Prozess nicht so leicht abschätzen, aber es gibt offenbar in der Kommission kein Interesse, den Uhudler zu blockieren, wenn die weinproduzierenden Länder hier einen Vorstoß unternehmen", meinte Dunst. Es sei allerdings Aufgabe von Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP), diesen Vorstoß in Umsetzung des Sechs-Parteien-Antrags im Parlament zur Absicherung des Uhudlers zu unternehmen.

Dass die Uhudler-Winzer sich mehrheitlich für die Obstwein-Variante entschieden hätten, stehe ihnen selbstverständlich frei, stellte Dunst fest. Für die Umsetzung des Obstweines sei Minister Rupprechter verantwortlich. Die Änderung des Österreichischen Weingesetzes sei eine Bundesangelegenheit und müsse vom Parlament beschlossen werden.

Obst-Variante juristisch fragwürdig

Ein von der Burgenländischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten komme jedoch zu dem Schluss, dass die Obst-Variante auf "juristisch fragwürdigen Beinen" stehe, so Dunst. Letztlich würden die Gerichte klären müssen, "ob diese Idee hält, was sie verspricht".

Zur Absicherung des Uhudler-Weines unabhängig von der Obstwein-Lösung sollen in den nächsten Wochen die nach EU-Recht zulässigen zehn Rebsorten in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen werden, kündigte Dunst an. Damit stehe es allen Winzern in Zukunft frei, Uhudler-Wein auf rechtlich gesicherter Basis zu produzieren und zu verkaufen. Im Sinne des Konsumentenschutzes müsse sichergestellt werden, dass für die Konsumenten eine klare Unterscheidung von Wein und Obstwein möglich sei, damit es zu keiner Verwechslung kommen könne.