Nach dem schweren Unfall einer Amerikanerin am Bahnhof in Innsbruck im Jahr 2007 muss sich die ÖBB nicht einem Schadenersatzverfahren in den USA stellen. Der US-Supreme-Court entschied am Dienstag, dass eine angestrebte Klage der Frau gegen die Bahn vor einem amerikanischen Gericht nicht zulässig sei, berichteten die Nachrichtenagentur Reuters und mehrere US-Zeitungen in ihren Online-Ausgaben.

Die Kalifornierin war laut ÖBB im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. Der Frau mussten beide Beine teilweise amputiert werden.

20 Millionen Dollar Schadenersatz

Die Tatsache, dass die Amerikanerin ihr Online-Ticket in den USA gekauft habe, reiche nicht aus, um die Immunität von ausländischen Staaten und ihrer Vertreter zu überwinden, hieß es laut den Berichten in der Urteilsbegründung des Obersten Richters des Höchstgerichts. Diese Immunität gehe aus dem "Foreign Sovereign Immunities Act"-Gesetz hervor.

Die Amerikanerin hatte die Zuständigkeit eines US-amerikanischen Gerichts damit begründet, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe. Zudem sei die Bahn durch den Verkauf eines Eurail-Tickets im Online-Shop an "kommerziellen Aktivitäten in den USA beteiligt" gewesen.

2008 hatte sie Klage beim US District Court for the Northen District of California ursprünglich gegen die Republik Österreich, die ÖBB-Holding und die ÖBB-PV AG wegen fahrlässiger Körperverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung und mangelnder Gebrauchstauglichkeit der Eisenbahn eingebracht. Die Kalifornierin soll 20 Millionen Dollar Schadenersatz von der Bahn verlangt haben.