Der oberösterreichische Stahlkonzern Voestalpine steht erneut unter Kartellverdacht. Von dem am Donnerstag durch Razzien in Deutschland bekannt gewordenen Verfahren des deutschen Bundeskartellamts seien auch die Gesellschaft der Special Steel Division des Voestalpine-Konzerns betroffen, teilte der börsenotierte Konzern am Abend adhoc mit. Man erwartet aber keine "erheblichen Bußgelder".

Voestalpine nehme das Verfahren sehr ernst und arbeite mit der Behörde zusammen. "Aufgrund des laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden", heißt es in der knappen Pflichtmitteilung abschließend.

Das deutsche Bundeskartellamt hatte Unternehmen der Stahlbranche bereits in der Vergangenheit ins Visier genommen. So hatten die Wettbewerbshüter ein Schienenkartell aufgedeckt, an dem die Voestalpine beteiligt war.

Bundesweite Razzien

Beamte des deutschen Bundeskartellamts haben mehrere Unternehmen der Edelstahlbranche durchsucht. "Wir bestätigen, dass wir eine Durchsuchungsmaßnahme im Bereich Edelstahlproduktion und -vertrieb vorgenommen haben", sagte ein Sprecher der Bonner Wettbewerbshüter am Donnerstag.

Unter dem Verdacht kartellrechtswidrigen Verhaltens seien mehrere Unternehmen, Verbandsbüros und Privatwohnungen durchsucht worden. An den bundesweiten Razzien hätten sich rund 35 Mitarbeiter der Behörde beteiligt, die von der Polizei unterstützt worden seien. Zu den betroffenen Unternehmen wollte sich der Sprecher nicht äußern.

Schweigepflicht

Der Schweizer Spezialstahlkonzern Schmolz+Bickenbach räumte bereits ein, seine Konzerngesellschaft Deutsche Edelstahlwerke GmbH (DEW) sei von den Beamten durchsucht worden. DEW werde "vollumfänglich mit den Behörden kooperieren". Der Branchenverband Edelstahl-Vereinigung in Düsseldorf wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Ein Sprecher verwies auf eine "Schweigepflicht".

Razzien durch das Kartellamt erfolgen, wenn die Beamten einen Anfangsverdacht auf einen Kartellrechtsverstoß hegen. Sie bedeuten aber noch nicht, dass die betroffenen Unternehmen tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen haben.