Weil er 2012 die Öffentlichkeit über den Ausstieg des Verbund aus der Türkei in die Irre geführt und das Delikt der Marktmanipulation begangen hat, muss Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber eine Verwaltungsstrafe von 30.000 Euro bezahlen. Das ist laut "Presse" nun rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom Oktober 2014 bestätigt hat.

"Die Entscheidung der FMA ist rechtskräftig. Trotzdem halten wir sie für nicht zutreffend und für nicht richtig. Deswegen wurde auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben", sagte die Verbund-Sprecherin zur "Presse"..

"Derzeit kein Thema"

Anzengruber hatte in einem "Kurier"-Interview vom 18. 9. 2012 auf die Frage, ob der Verbund aus der Türkei aussteigen werde, geantwortet: "Das ist derzeit kein Thema." Auch in einem zweiten Artikel wurde er mit diesen Worten zitiert.

Bereits am 3. Dezember 2012 wurde der Asset-Swap offiziell bekannt gegeben, mit dem der Energieversorger E.ON dem Verbund als Gegenleistung für seine türkische Beteiligung einige Wasserkraftwerke in Bayern überlassen hat.