Kleiner Erfolg für Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl in seinem Streit mit der Finanzmarktaufsicht: Er muss nicht,wie von der FMA per Bescheid vom 24. Juli angeordnet, Ende Oktober seinen Hut nehmen, sondern kann Vorstand in der Bank bleiben, bis das Bundesverwaltungsgericht über seine Beschwerde gegen den FMA-Bescheid entschieden hat. Weinzierls Kollege Günter Weiß muss aber gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat Weinzierls Antrag auf aufschiebende Wirkung des FMA-Bescheids stattgegeben, teilte das Geldhaus am Dienstagabend mit. Weinzierl kann nun für die Dauer des Beschwerdeverfahrens Bankvorstand bleiben. Der Auftrag, den zweiten Vorstand Weiß abzuberufen, ist hingegen rechtskräftig aufrecht.

Die FMA hat beide Geschäftsleiter der Meinl Bank als unzuverlässig eingestuft und dem Finanzinstitut deshalb verordnet, binnen drei Monaten neue Vorstände zu finden, um nicht die Banklizenz zu verlieren. Die Finanzaufseher werfen Weinzierl und Weiß in ihrem umfassenden Bescheid mehrerlei grobe Verfehlungen vor, es ist sogar von "bilanziellem Blindflug" die Rede.

Weinzierl und Weiß haben gegen den FMA-Bescheid Beschwerde und gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung eingebracht.

Über letzteren hat nun das BVwG befunden, die Entscheidung über die Beschwerde an sich ist noch nicht gefallen.

Wer Weiß Ende Oktober ersetzen wird, verrät die Bank noch nicht. "Wir haben bereits interne Vorbereitungen getroffen", so Banksprecher Thomas Huemer zur APA.