Nachdem die Zinsen europaweit gefallen sind und sogar der Referenzzinssatz Libor plötzlich negativ wurde, hat die Raiffeisenbank Bodensee zu einem Trick gegriffen, um ihren Kunden keine Negativzinsen weitergeben zu müssen. In einem Brief wurde eine Zinsuntergrenze eingeführt.

Der Verein für Konsumenteninformation führt nun im Auftrag des Sozialministeriums einen Musterprozess gegen die Bank. In erster Instanz haben die Konsumentenschützer nun recht bekommen. Das Landesgericht Feldkirch kommt zur Erkenntnis, dass der Brief eine unzulässige einseitige Vertragsänderung darstelle. Außerdem dürfe die Bank nicht einfach eine Zinsuntergrenze einführen, ohne ebenfalls eine Obergrenze festzulegen.

Das Urteil ist zwar richtungsweisend für die Branche, allerdings noch nicht rechtskräftig. Der VKI rät dennoch allen betroffenen Kreditnehmern, einseitige Vertragsänderungen nicht zu akzeptieren und ihnen zu widersprechen.