Es ist ein höchst ungewöhnlicher und sehr drastischer Schritt zu dem die Finanzmarktaufsicht bei der Wiener Meinl Bank ausgeholt hat: Per Bescheid werden die beiden Vorstände,  Peter Weinzierl und Günter Weiß, abberufen. Das berichtet der "Kurier". Das Geldhaus müsse nun binnen drei Monaten neue Geschäftsführer finden. Die Finanzaufseher werfen den jetzigen Vorständen grobe Verfehlungen vor.

Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer bestätigte der APA das Einlangen de FMA-Bescheids vergangene Woche. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte, dass sich der Bescheid gegen die Meinl Bank richte. "Er fordert sie auf, innerhalb der nächsten drei Monate die Konzessionsvoraussetzung, über eine geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung zu verfügen, wiederherzustellen."

"Existenzbedrohende Gefahrensituation"

In dem Bescheid ist dem Zeitungsbericht zufolge unter anderem von "bilanziellem Blindflug" und einer "existenzbedrohenden Gefahrensituation" der Meinl Bank die Rede. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass das Finanzinstitut seit fast sechs Monaten sein Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren können.

Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein "ungeeignetes Persönlichkeitsbild". "Es kann nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von ... Weinzierl und ... Weiß ... Taten folgen bzw. dass Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit entsprechen", heißt es in dem Behördenschrieb, aus dem der "Kurier" zitiert. "Darüber hinaus kann generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben." Es bestünden "wesentliche Zweifel", dass das öffentliche Interesse gewahrt wird, wenn Weinzierl und Weiß die Bank weiter führen.

Zahlreiche Vorwürfe

2013 hätte die Meinl Bank "weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren ... noch eine zweckentsprechende interne Revision" gehabt - obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei.

Bilanzposten würden "nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft", das Management von Krediten sei "mangelhaft und nicht nachvollziehbar". Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt werde.

Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden "nicht richtig ermittelt", Wertberichtigungen seien nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilientransaktionen würden "grob unrichtig verbucht". Die Bank wisse nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so ein weiterer Vorwurf der FMA.

Bank prüft Rechtsmittel

Für die Meinl Bank ist der Bescheid "unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen", wie sie am Abend mitteilte. Das Geldhaus prüft Rechtsmittel. Die Bank kann sich an den Bundesverwaltungsgerichtshof wenden; eine entsprechende Beschwerde hätte aber keine aufschiebende Wirkung.

Der FMA-Bescheid schädige ein erfolgreiches Bankinstitut und seine Mitarbeiter, so die Meinl Bank. "Offenbar soll alles versucht werden, um von der Erfolglosigkeit und Vorverurteilung eines nunmehr bereits acht Jahre andauernden MEL-Verfahrens abzulenken."

Die Wiener Staatsanwaltschaft hat Julius Meinl und mehrere Bankorgane im Zusammenhang mit dem Anlegerskandal um die frühere Meinl European Land (MEL) im Visier.

"Sind von FMA nicht einmal befragt worden"

Das Finanzinstitut verwies am Abend außerdem darauf, dass es "seit vielen Jahren" keine rechtskräftige FMA-Strafe gegen die Meinl Bank AG oder ihre Vorstände gebe. "Auch zu den nun erhobenen Vorwürfen gibt es keine Strafbescheide gegen die Vorstände." Das Institut sei von der FMA nicht einmal befragt worden.