In der Causa der früheren Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) hat die Meinl Bank nun in einem Verfahren vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht bekommen. Das Gericht wies eine MEL-Anlegerklage ab und kam zu dem Schluss, dass die Meinl Bank nicht für das deliktische Verhalten des Finanzberaters verantwortlich sei, gab das Institut am Dienstag bekannt.

In dem Fall hatte ein Finanzberater für einen MEL-Anleger Zertifikate erworben. Als im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise die Kurse sanken, wollte der Anleger die Zertifikate verkaufen. "Der Finanzberater kam dieser Verkaufsorder zunächst durch ein vom Anleger ihm überlassenes blanko Transaktionsformular nach, füllte jedoch danach dasselbe Formular, das er zuvor kopierte, abredewidrig im Sinne einer Kauforder aus", so die Bank. Daraufhin klagte der Anleger den Finanzberater und die Meinl Bank. Der OGH befand nun, dass die Bank nicht verantwortlich ist, wenn externe Finanzberater gesetzwidrige Handlungen begehen, sagte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl laut Aussendung.

Die Meinl Bank verglich sich bis jetzt mit 6456 Anlegern und bezahlte in Summe rund 35,5 Millionen Euro.