Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt in seiner am Donnerstag beginnenden Sommer-Session seine Beratungen zum Hypo-Sanierungsgesetz fort. Behandelt werden Anträge von Gerichten - Individualanträge von Banken und Versicherungen waren zuletzt abgewiesen worden. Eine Entscheidung soll es bis Ende Herbst geben, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Höchstgerichts.

Es geht um Beschwerden gegen den ersten Schuldenschnitt auf landesgarantierte Nachranganleihen vom August 2014. Wer Einzelklagen einbrachte - darunter die BayernLB oder auch UNIQA - wurde im April vorerst enttäuscht: Individualanträge wurden aus Formalgründen zurückgewiesen.

Individualanträge, die sich direkt gegen das Gesetz wenden, sind nämlich nur dann zulässig, wenn kein anderer gangbarer Weg möglich ist, hieß es damals. Es müsse also der Weg über ordentliche Gerichte gewählt werden. Mittlerweise haben sich diese zahlreich an den VfGH gewandt.