Auch wenn die neuen Bankenabwicklungsgesetze die Steuerzahler von Bankenkrisenkosten entlasten sollen: Der Rechnungshof (RH) kann nicht ausschließen, dass "hinkünftig wirtschaftliche Krisensituationen erneute Handlungen des Bundes zur Abwendung von Gefahren für die Finanzmarktstabilität erforderlich machen könnten."

Daher bekräftigte der Rechnungshof seine schon früher getätigten Empfehlungen zur Ausgestaltung von Rettungspaketen. So sollte bei künftigen Rettungspaketen "eine direkte Partizipation des Bundes an einer allfälligen Erholung der von ihm unterstützten Kreditinstitute sichergestellt werden", rät der RH in einem Follow-Up-Bericht, der am Dienstag publiziert wurde.

Alle Dividendenberechnungen für zukünftige staatliche Maßnahmen wären unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auf Basis eines aktuellen Gutachtens der Osterreichischen Nationalbank (OeNB) durchzuführen.

Ganz generell wäre nach Ansicht des Rechnungshofs für den Nachweis der "Systemrelevanz" eine einheitliche Vorgangsweise festzulegen, dazu wären im Vorfeld zu staatlichen Maßnahmen zu den Kreditinstituten Stellungnahmen der OeNB einzuholen.

Schon in seinem Vorbericht hatte der RH dem Finanzministerium empfohlen, bei der gesetzlichen Regelung allfälliger künftiger Bankenpakete darauf hinzuwirken, dass der Bund auch an den Chancen einer allfälligen Erholung direkt partizipieren kann. Dadurch, so der RH, wäre in Zukunft eine gerechtere Verteilung der Lasten einer Finanzkrise zwischen Kapitalgebern/Aktionären der Banken sowie Steuerzahlern zu erreichen.

Das Finanzministerium hatte darauf mitgeteilt, dass durch zukünftige Re-Privatisierungen von Bankanteilen eine Teilhabe an der Steigerung des Unternehmenswerts möglich sei. Allerdings hätten die Erkenntnisse etwa aus dem Privatisierungsprozess der Kommunalkredit Austria gezeigt, wie schwierig das Marktumfeld für den Verkauf von Bankbeteiligungen sein kann. Das Ministerium verwies zudem darauf, dass man mit den legistischen Maßnahmen (HaaSanG/Hypo-Sondergesetz, Basag/Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz) schon eine Lastenteilung erreicht habe.

13,56 Milliarden ausgezahlt

Mit dem neuen EU-Bankenabwicklungsregime können Bankenhilfspakete nicht mehr so praktiziert werden wie früher. Staatliche Hilfen sollen durch geordnete Sanierungen bzw. Abwicklungen künftig so gering wie möglich gehalten werden. Staatliche Hilfsmaßnahmen (in Österreich nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz FinStaG) würden dann "nur noch nach Heranziehung von Eigentümern und Gläubigern und auch nur noch bei Vorliegen einer Systemrelevanz des jeweiligen Kreditinstituts" möglich sein. Das FinStaG lasse jedoch, so der RH, sowohl Maßnahmen der direkten Partizipation wie Kapitalerhöhungen, aber auch andere Maßnahmen wie beispielsweise Haftungen zu. "Damit ist die Empfehlung des Rechnungshofs trotz der neuen Rechtslage relevant", heißt es im neuen Bericht.

Zu den Kosten der bisherigen Bankenrettungen in Österreich rechnete der Rechnungshof vor, dass die Ausgaben/Auszahlungen von 2008 bis Ende des 3. Quartals 2014 die Einnahmen/Einzahlungen um 7,3 Mrd. Euro überstiegen haben. Die Ausgaben/Auszahlungen machten bis zum Stand Herbst 2014 rund 13,56 Mrd. Euro aus, die Einnahmen (Rückführung von PS-Kapital, Dividenden, Haftungsentgelte etc.) lagen bei 6,23 Mrd. Euro.