Wässriger Schinken, Maisstärke im Reibkäse oder Fruchtsirups, die kaum Früchte enthalten: Angeblich minderwertige Lebensmittel aus der EU sollen aus den Schweizer Regalen verschwinden. Das Parlament (Nationalrat) in Bern hat am Mittwoch beschlossen, das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel aufzuheben.

Dieses war 2010 eingeführt worden: Bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte dürfen auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Lebensmittel brauchen zusätzlich eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Als die Regierung die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips vorschlug, ging sie davon aus, dass ein Drittel der Importe aus der EU darunter fallen könnte. Die möglichen Einsparungen für die Konsumentinnen und Konsumenten bezifferte sie auf 2 Milliarden Franken (1,93 Milliarden Euro) pro Jahr.

Keine spürbare Preissenkung

Diese Erwartungen erfüllten sich nicht. Die Preise sanken nicht spürbar, und das Interesse an Importen unter erleichterten Bedingungen ist klein. Laut einer aktuellen Statistik des BLV wurden im Lebensmittelbereich bisher 179 Ansuchen gestellt. Davon wurden 47 bewilligt und 36 abgelehnt. Fast ein Drittel der Ansuchen wurde zurückgezogen, auf die übrigen konnte entweder nicht eingetreten werden, oder sie sind noch in Bearbeitung.

Größer als das Interesse des Handels war die öffentliche Entrüstung, welche Meldungen über angeblich minderwertige Lebensmittel aus der EU auslösten. In der Folge stimmten die Wirtschaftskommissionen beider Parlamentskammern einer parlamentarischen Initiative von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (FR) zu. Diese hat zum Ziel, das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Lebensmittelbereich wieder abzuschaffen. Der gestützt darauf erarbeiteten Gesetzesänderung stimmte der Nationalrat nun mit 109 zu 65 Stimmen bei acht Enthaltungen zu.