Die Deutsche Bahn hat im festgefahrenen Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL erneut eine Schlichtung ins Gespräch gebracht. "Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir eine neutrale Instanz hinzuziehen müssen", sagte Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber der "Bild am Sonntag" aus Berlin. Er fordere die GDL zu einer Schlichtung auf, weil "wir rasche Ergebnisse wollen".

Auf diese Weise hofft die Deutsche Bahn, den von der Gewerkschaft angedrohten Dauerstreik abwenden zu können.

Bereits vor einer Woche hatte sich Weber für die Einsetzung eines Schlichters ausgesprochen. Zuvor hatte ein neuerlicher Lokführerstreik den Personenverkehr der Deutschen Bahn für 43 Stunden lahmgelegt.

"Nicht die geringste Annäherung"

Nach dem jüngsten Spitzengespräch in dem Tarifstreit am vergangenen Mittwoch hatte die GDL erklärt, es habe "nicht die geringste Annäherung" gegeben. Die angebotene Lohnerhöhung sei viel zu gering, zur Absenkung der Arbeitszeit, zur Begrenzung von Überstunden und zu weiteren Streitthemen habe die Bahn gar keine Angebote gemacht.

Belastungsprobe für Bahnfahrer
Belastungsprobe für Bahnfahrer © APA/dpa/Bodo Marks

Die Deutsche Bahn hatte dies zurückgewiesen und erklärt, es habe sehr wohl Angebote zur Entlastung gegeben, "zum Beispiel durch zusätzliche Einstellungen von 300 Lokführern oder durch individuelle Arbeitszeit- und Schichtplangestaltung". Über höhere Löhne sei in den Gesprächen überhaupt noch nicht verhandelt worden.

Neues Tarifangebot

Das neue Tarifangebot vom Mittwoch sah unter anderem eine Lohnerhöhung von insgesamt 4,7 Prozent in zwei Schritten vor. Neben der Lohnsteigerung umfasste es nach Angaben der Deutschen Bahn auch eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Darauf sollte allerdings die Vorschusszahlung von 750 Euro vom Februar angerechnet werden.

Zuletzt hatte die GDL Ende April den Personen- und den Güterverkehr bei der Bahn in dem schon zehn Monate andauernden Tarifkonflikt bestreikt. Die Deutsche Bahn verhandelt parallel auch mit der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, weil beide Gewerkschaften sich nicht auf Spielregeln für ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten.