Im Vorfeld der ÖVAG-Abwicklung muss der Staat - also der Steuerzahler - wieder Geld in den Wind schreiben. Zur Verlustabdeckung ist eine Kapitalherabsetzung vorgesehen. Die wird nach ÖVAG-Angaben in einer Hauptversammlung am 28. Mai beschlossen und 96,65 Prozent des Kapitals (Aktien, Partizipationskapital) betreffen. Damit soll der aufgelaufene Verlust beseitigt werden.

Von dem Kapitalschnitt sind nicht nur die mehrheitlich beteiligten regionalen Volksbanken betroffen. Auch das Geld des Bundes wird "geschnitten". Der Bund ist in der ÖVAG mit 250 Millionen Aktienkapital investiert, und zwar seit der Teilverstaatlichung 2012. Damals gab es auch bereits einen ersten Kapitalschnitt, mit dem 700 Millionen Euro an staatlichem PS-Kapital verlorengegangen sind. Der nach dem ersten Kapitalschnitt von 2012 verbliebene Rest an staatlichem Partizipationskapital (300 Millionen Euro) ist von dem Kapitalschnitt jetzt im Mai 2015 betroffen.

Schelling will Geld zurückhaben

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat zuletzt mehrfach deponiert, dass er jedenfalls die aushaftenden 300 Millionen von der ÖVAG bzw. vom Volksbankensektor zurück haben will. Wie am Freitag gegenüber der APA verlautete, ist - ungeachtet des jetzigen Kapitalschnitts - die Art der Rückführung einer solchen Summe noch Gegenstand von Verhandlungen. Es wird dazu eine Sondervereinbarung erwartet. Dem Haircut unterworfen ist das Partizipationskapital jedenfalls.

Der Bund ist an der jetzigen ÖVAG mit 43 Prozent beteiligt. Samt Verlustvorträgen ist laut ÖVAG-Einzelabschluss per Ende 2014 ein Bilanzverlust von 1,29 Milliarden Euro aufgelaufen.