Im Paradiso-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist Donnerstagnachmittag der Gutachter zu dem Schluss gekommen, dass der Hypo-Kredit von 7,5 Millionen Euro an die Paradiso Privatstiftung im Jahr 2004 "nicht vertretbar" gewesen sei. Ein Schaden für die Bank sei somit in Kauf genommen worden, erklärte er. Den effektiven Ausfall für die Hypo bezifferte er mit 3,25 Millionen Euro. Angeklagt wegen Untreue sind die Ex-Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Günter Striedinger und Gert Xander, der Werber Gernot Rumpold und zwei Söhne von Ernst Fuchs.

In seinem Gutachten über die wirtschaftliche Vertretbarkeit der Vergabe des Kredits, mit dem zwei Söhne des Künstlers Ernst Fuchs einen Kunst-, Kultur- und Erlebnispark der Wiener Schule des Phantastischen Realismus realisieren wollten, sagte Gutachter Josef Schima, dass der Kreditvergabeprozess grundsätzlich eingehalten worden sei. Doch da es sich um ein Sonderprojekt gehandelt habe und die Bank keine Erfahrung mit solchen Spezialbereichen wie der Entwicklung von Kunstprojekten gehabt habe, hätte man erhöhte Sorgfalt walten lassen und zusätzliche Sicherheiten fordern müssen. Daher sei für diesen speziellen Fall der Kreditvergabeprozess nicht eingehalten worden, führte er aus. Eine zusätzliche Sicherstellung wäre zumindest bis zur Errichtung der Gebäude notwendig gewesen, jedoch nicht mehr bei laufendem Betrieb, präzisierte er auf Nachfrage des Anwalts Stefan Lehner.

Die Darstellung des Projekts sei auf nur einer halben Seite erfolgt und aufgrund der Einzigartigkeit des Vorhabens zu kurz gewesen, erläuterte Schima sein Gutachten. Ebenso sei die Abwicklung mit nur 24 Tagen zwischen der ersten internen Betrachtung und der Kreditbewilligung in einer sehr kurzen Zeitspanne erfolgt. Das Kreditrisikomanagement hätte in diesem Fall eine tiefergreifende Prüfung vornehmen müssen, die in den zuständigen Gremien entsprechend zu bewerten gewesen wäre.

Weiters sagte der Gutachter, die Planzahlen für den Kunstpark seien von den Kreditnehmern gekommen und zu optimistisch gewesen, sie seien prüfungsbedürftig gewesen. Der Gutachter kritisierte auch, dass in diesen Berechnungen die Ertragssteuern fehlten, die sich sowohl Cashflow- als auch gewinnmindernd ausgewirkt hätten.

Die Hauptverhandlung wurde auf 21. April vertagt.