Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) schießt sich in Sachen Schiffs- und Hollandfonds weiter auf das Hamburger Emissionshaus MPC ein. Nachdem die Konsumentenschützer im Vorjahr bereits eine Strafanzeige in Wien eingebracht haben, ziehen sie nun in Deutschland gegen MPC vor Gericht. In den kommenden Tagen soll die erste Sammelklage eingebracht werden.

Es ist dies das erste Mal, dass der VKI Ansprüche von Konsumenten im Ausland geltend macht. In Österreich gebe es nämlich noch immer keine geeignete Regelung für Massenverfahren - trotz einstimmiger Beschlussfassung im Justizausschuss im Jahre 2007. Für VKI-Rechtschef Peter Kolba ist das "eine Schande für die österreichische Justiz", wie er am Montag beklagte.

Mustervahren und Sammelklagen

In Deutschland hingegen gebe es mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ein sinnvolles Massenverfahren für geschädigte Anleger. Ein solches will der VKI nun beim Landgericht Hamburg in Gang bringen. Zunächst geht es um den Hollandfonds 47 von MPC. 12 Kläger begehren die Einleitung eines Musterverfahrens, der Streitwert liegt bei 180.000 Euro. Wenn das Gericht zustimmt, können sich weitere Verbraucher dem Verfahren anschließen. Bekommen die Musterkläger recht, stehen die Chancen laut VKI gut, dass alle Anmelder ohne weitere Verfahrensführung Geld bekommen.

Danach plant der VKI weitere Musterklagen zu den Hollandfonds 43, 44 und 50 bis 68 sowie zu den Schiffsfonds Reefer Flotte I und II. Die Konsumentenschützer arbeiten mit einem Wiener und einem Berliner Anwalt zusammen, finanziert wird die Aktion von einem deutschen Prozesskostenfinanzierer, der im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe bekommt.

Auch hierzulande hat das Thema geschlossene Fonds ein gerichtliches Nachspiel. Am 20. April wird am Wiener Handelsgericht (HG) eine VKI-Verbandsklage gegen die MPC-Tochter TVP wegen aus VKI-Sicht gesetzwidriger Klauseln verhandelt, und am 23. April muss die Hypo Steiermark dem Gericht Rede und Antwort stehen. Die Hypo Steiermark war die einzige Bank, die sich mit dem VKI nicht vergleichen wollte - laut Kolba waren die Steirer nicht bereit, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Daher haben die Konsumentenschützer eine Klage eingebracht.