Das Kartellgericht hat eine Geldbuße in der Höhe über 653.775 Euro gegen die Vöslauer Mineralwasser AG wegen vertikalen Abstimmungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel verhängt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Ein entsprechender Antag wurde von der  Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gestellt.

"Die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen betrafen die Einflussnahme auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke, insbesondere Mineralwasser, im Zeitraum zwischen Jänner 2007 bis Dezember 2012. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabstimmungsmaßnahmen wurden zwischen der Vöslauer Mineralwasser AG und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt", teilt die BWB mit. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt worden.

Serie von Bußgeldern

Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich unter anderem mildernd aus, dass Vöslauer die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchung freiwillig beendet hatte. Die Parteien haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist daher rechtskräftig.

In den vergangenen Jahren waren der Lebensmittelhandel und die Hersteller wegen "vertikaler Preisabsprachen" im Fokus der Wettbewerbshüter. Die BWB warf Händlern, Molkereien und Brauereien vor, Endverkaufspreise für Produkte durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben. Die höchsten Bußgeldstrafen entfielen bisher auf Rewe (20,8 Millionen Euro), Spar (drei Millionen Euro, nicht rechtskräftig), Berglandmilch (1,1 Millionen Euro) und Brau Union (750.000 Euro).

AK fordert Geld für Konsumentenschutz

Die Arbeiterkammer fordert angesichts des heute bekannt gewordenen Preisabsprachen-Bußgeld für den Mineralwasserproduzenten Vöslauer in Höhe von 653.000 Euro erneut einen Teil der Bußgelder generell für den Konsumentenschutz zu widmen.

"Es ist nur gerecht, dass die Geldbußen in den Konsumentenschutz investiert werden. Schließlich sind es die Konsumentinnen und Konsumenten, die durch die Preisabsprachen draufgezahlt haben", so AK-Ökonomin Silvia Angelo am Donnerstag in einer Aussendung. Die AK-Forderungen nach mehr Transparenz im Kartellverfahren und Zweckwidmung der Geldbußen würden sich mit dem Programm der Bundesregierung decken, jetzt müsse dies auch umgesetzt werden.