Dienstag, 9.30 Uhr, Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes – der Österreicher Max Schrems hat ein wichtiges Ziel erreicht. Das höchste Gericht der EU befasst sich unter der Nummer C-362/14 mit seiner Klage gegen Facebook. Es geht um die Weitergabe privater Daten an den US-Geheimdienst NSA. Seit beinahe vier Jahren versucht Schrems nun schon, den US-Konzern dazu zu veranlassen, sich an die europäischen Datenschutzrichtlinien zu halten.

Insgesamt 22 Beschwerden hat er im August 2011 – damals noch als Jus-Student – an die Datenschutzbehörde Irlands übermittelt, dem Sitz der europäischen Facebook-Zentrale. Die Vorwürfe wurden allerdings nicht ernsthaft untersucht. In der Frage der NSA-Spionage sagte die Behörde sogar, dass die Weitergabe der Daten durch die sogenannte „Safe Harbor“-Entscheidung gedeckt sei.

Im Jahr 1999 hat die Kommission den Datenaustausch zwischen der EU und den USA erlaubt, wenn US-Unternehmen versichern, dass die Daten auf „adäquate Weise“ geschützt würden. Kontrolliert hat das allerdings niemand. Nach der Abweisung seiner Beschwerde ging Schrems vor das irische Höchstgericht. Aufgrund der Tragweite leiteten die Richter den Fall an den EuGH weiter.

Sicherheit der Daten nicht gewährleistet

Sollte dieser im Sinne Schrems entscheiden, wäre das wohl das Ende von „Safe Harbor“ in seiner jetzigen Form – mit schweren Folgen für US-Internetkonzerne. In der Anhörung pochten daher die irische Datenschutzbehörde und die Kommission auf die Gültigkeit dieser Entscheidung, wie man auf dem Twitter-Profil von Max Schrems nachlesen kann. Der Vertreter der Kommission führt ins Feld, das Ende des Datenaustausches hätte ein diplomatisches Nachspiel. Das Gericht ging nicht auf diese Argumente ein. Auf die Frage eines Richters, ob der Drittstaat (Anm. USA) eine Verpflichtung habe, den Datenschutz sicherzustellen, verneint der Vertreter der Kommission. Aus der Sicht des EuGH stehe das US-Gesetz immer über „Safe Harbor“. Die Sicherheit der Daten sei nicht gewährleistet.

Der nächste Schritt ist die Stellungnahme des Generalanwalts am 24. Juni. Dessen Wort hat Gewicht. Der EuGH entscheidet oft im Sinne des Generalanwalts.