Im neuen Jahr stehen für Konsumenten einige wichtige Änderungen bereit.

Der neue 20-Euro-Schein

Die Überarbeitung der Euro-Banknoten geht 2015 weiter. Nachdem 2013 der neue Fünfer und 2014 der neue Zehner in Umlauf gebracht wurden, folgt 2015 der neue 20-Euro-Schein. Die Notenbanken wollen die überarbeitete Banknote am 24. Februar vorstellen, dann soll auch bekannt gegeben werden, bis wann die neuen Scheine in Umlauf kommen.

Handwerkerbonus

Seit 1. Juli 2014 erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für Arbeitsleistungen von Handwerkern und Gewerbetreibenden. 2014 standen zehn Millionen Euro zur Verfügung, die bereits Mitte November ausgeschöpft waren, heuer liegt das Budget bei 20 Millionen (Infos unter www.handwerkerbonus.gv.at).

E-Zigaretten in der Trafik

Tabaksteuer und E-Zigaretten. Bereits mit März 2014 erfolgte die erste Erhöhung der Tabaksteuer um rund 20 Cent pro Packung. Mit 1. April 2015 folgt die zweite Erhöhung – sie wird zwischen zehn und 20 Cent je Schachtel betragen, einige Sorten werden bereits ab Mitte Februar teurer. Inklusive Mehrwertsteuer sollen so 190 Millionen Euro ins Budget fließen. Weitere Anhebungen zum 1. April 2016 und 2017 sind bereits fixiert. E-Zigaretten und E-Shishas dürfen ab Oktober übrigens nur noch in Trafiken verkauft werden.

Aktualisierte Einheitswerte

Steuererhöhungen kommen 2015 auch auf Landwirte zu: Erstmals seit dem Jahr 1988 werden die „Einheitswerte“ aktualisiert, mit deren Hilfe landwirtschaftlicher Grundbesitz bewertet und die davon abhängigen Steuern berechnet werden. Die Einheitswerte dürften, so die Schätzung der Landwirtschaftskammer, um durchschnittlich zehn Prozent steigen, in Einzelfällen könnte es aber auch größere Veränderungen nach oben oder unten geben.

Lohnerhöhungen

Die Lohnabschlüsse liegen knapp über der Jahres-Inflationsprognose von 1,4 Prozent. So erhalten die Metaller, aber auch die Handelsbediensteten 2,1 Prozent mehr Lohn. Die Beamtengehälter steigen um 1,77 Prozent. Die Pensionserhöhungen liegen bei 1,7 Prozent.

Sozialversicherung

Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 120 Euro auf 4650 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 140 Euro auf 5425 Euro.

Gratis-Zahnspange

Bei erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen gibt es ab Jahresmitte die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche. Für Kleinkinder wird es dabei in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder über zehn Jahren wird eine festsitzende Spange bezahlt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auf der fünfteiligen Skala nach der internationalen „IOTN-Klassifizierung“ eine Fehlstellung der Stufen 4 oder 5 vorliegt. Dies festzustellen, obliegt dem Kieferorthopäden.

Online-Aptheken

Ab 25. Juni ist öffentlichen Apotheken in Österreich der Arzneimittelversand via Internet erlaubt.
E-Card und Rezeptgebühr. Die Gebühr für die E-Card steigt um 30 Cent auf 10,85 Euro, die Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,55 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 872,31 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.307,89 Euro monatlich haben.

Vignetten-Tarife

Die Vignettentarife werden 2015 um 2,1 Prozent teurer und somit an den harmonisierten Verbraucherpreisindex angepasst. Die Vignettenfarbe wechselt von Limette auf Azurblau. Die Pkw-Jahresvignette verteuert sich von 82,7 auf 84,4 Euro, die Zwei-Monats-Vignette erhöht sich von 24,80 auf 25,30 Euro, die 10-Tage-Vignette von 8,50 auf 8,70 Euro.

Agentur für Passagierrechte

Egal ob Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug: Bei Streit- oder Beschwerdefällen soll ab Mai eine neue Agentur für Passagierrechte Reisenden rasch zu ihrem Recht verhelfen. Die Kernaufgabe dieser Agentur ist die außergerichtliche und möglichst einvernehmliche Streitbeilegung.

Studienförderungen

Mit 1. Jänner werden Änderungen bei der Studienförderung schlagend: Konkret wird das erlaubte Maximaleinkommen neben der Studienbeihilfe von 700 auf 833 Euro monatlich angehoben. Außerdem gilt mit Jahreswechsel eine neue Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien: Durch diese soll bisher berufstätigen Studenten vor allem von Bachelor- bzw. Diplomstudien an Unis, FH und nunmehr auch Privatunis die Endphase ihrer Ausbildung erleichtert werden. Die Mindesthöhe der Unterstützung wird von 600 auf 700 Euro monatlich angehoben und es werden einheitlich bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausgezahlt (die Höchstgrenze dafür liegt auch weiterhin bei 1040 Euro).

Garantiezins sinkt

Das niedrige Zinsniveau wirkt sich auch auf die Lebensversicherung aus: Der höchstzulässige Garantiezinssatz sinkt 2015 von 1,75 auf 1,5 Prozent. Die Absenkung dieses Zinssatzes, den die Versicherungen ihren Kunden höchstens garantieren dürfen, gilt für neue Verträge. Verordnet wird die Höhe des Garantiezinses von der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Absenkung bezieht sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie – also die einbezahlte Prämie minus Steuern sowie Risiko-und Kostenanteilen. Nicht betroffen sind Gewinnbeteiligungen in der Lebensversicherung.