Lange haben Investoren wie die Abu Dhabi Commercial Bank aus den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der Landkreis King County im US-Bundesstaat Washington auf diesen Beschluss warten müssen - sie hatten ihre Klage bereits 2008 eingebracht. Doch dafür sorgt er nun für weltweites Aufsehen. Geht es doch um die bekannten, aber umstrittenen Ratingagenturen Standard & Poor's (S&P) und Moody's. Beide müssen sich einer Klage wegen Betrugs stellen, beschloss die US-Bundesrichterin Shira Scheindlin in New York. Die Investoren werfen den Agenturen vor, dass sie Wertpapiere der Bank Morgan Stanley mit künstlich aufgeblähten Noten ausgezeichnet hätten.

Die Anleger hatten im August 2007 beim Kollaps des Investmentfonds "Cheyne" Milliardenverluste erlitten; zu dem Fonds gehörten auch Immobilienpapiere. Neben Morgan Stanley, die den Fonds aufgelegt hatte, machen sie dafür die Ratingagenturen verantwortlich. Bemerkenswert ist das Urteil der Richterin deshalb, weil es in der bisherigen Rechtsprechung zu den Ratingagenturen eine Kursänderung vornimmt. S&P, Moody's und Fitch waren von Anlegern immer wieder vor Gericht gezerrt worden, doch bis jetzt war die Justiz stets der Linie der Agenturen gefolgt: Bonitätsurteile seien Meinungsäußerungen und daher von der US-Verfassung gedeckt. Und Anleger seien nicht gezwungen, Geld wegen guter Bewertungen zu investieren.

Das sieht Richterin Scheindlin, die schon manch spektakuläre Entscheidung getroffen hat, anders. "Bei Ratingagenturen handelt es sich zwar nicht um objektiv messbare Darstellungen von Tatsachen. Aber Ratings sind auch keine bloßen Meinungen wie die Ansicht, dass in dem einen Restaurant besser gekocht wird als in einem anderen."

Im konkreten Fall verfügen die Kläger laut Scheindlin über ausreichend Beweise, um den Fall vor Gericht zu bringen. Sie verwies auf Nachrichten, die zwei Analysten von S&P austauschten, nachdem der Fonds platziert worden war. "Dieser Deal ist lächerlich", meinte der Erste. "Wir sollten ihn nicht bewerten." - "Wir bewerten doch jeden Deal", antwortete der andere. Darauf der Erste: "Er könnte von Kühen zusammengestellt worden sein und wir würden ihn bewerten."

Folgt das US-Höchstgericht dem Urteil Scheindlins, könnte dieser Deal für die Ratingagenturen noch sehr teuer werden.