Eine Druckerei aus dem Unterallgäu, ein T-Shirt-Produzent aus dem Ötztal und ein Amt aus Alicante. Das sind die geografischen Zutaten für einen Markenrechtskrimi mit höchstem Skurrilitätsfaktor. Es geht um die Grußformel "Griaß di". Wie berichtet, hat sich eine deutsche Druckerei beim europäischen Harmonisierungsamt im spanischen Alicante das - vor allem in Westösterreich sehr beliebte - "Griaß di" als sogenannte Wortmarke sichern lassen. Der Schutz gilt zehn Jahre lang für bestimmte Produkte, darunter Papierwaren und Bekleidungsstücke.

Sehr zum Ärger des 30-jährigen Ötztalers Philipp Reindl, der über einen Online-Shop T-Shirts mit dem Aufdruck "Griaß di" angeboten hat. Daraufhin drohte ihm die deutsche Firma mit dem Anwalt. Reindl will nun, gewissermaßen im Namen aller Tiroler, um das "Griaß di" kämpfen und den Wortmarkenschutz kippen.

Vorsicht bei Filzpatschen

In Österreich erinnert man sich neben der Debatte um die Grußformel freilich auch noch an die jüngsten Fälle rund um den Begriff "Krainer", den sich Slowenien als sogenannte Herkunftsbezeichnung schützen ließ, und ums steirische Kürbiskernöl. Aber auch "ein kleiner, heimischer Filzpatschenhersteller" ist Cornelia Zoppoth vom Österreichischen Patentamt in bester Erinnerung. Nichts ahnend verkaufte der Händler seine Patschen im modisch karierten Burberry-Muster. Das Problem: Österreich ist nicht die Insel der Marken-Seligen, und der englische Luxusmodehersteller klagte das Recht auf das geschützte "Chack-Karomuster" beinhart ein. Ähnliches Vorgehen kennt man auch von Red Bull. Schon die Verwendung eines Logo-Teils des Getränkeproduzenten kann ein juristisches Nachspiel haben - egal wie groß oder klein der Bullen-Kiebitz ist. Und wehe ein anderes Getränk verleiht irgendjemandem "Flügel".

Hinter den Konflikten steht freilich meist die schwer zu beantwortende Frage, was sich denn eigentlich alles schützen lässt?

Das Gesetz sollte hier die Marschroute vorgeben. So können etwa laut österreichischer Rechtsprechung Wörter des allgemeinen Sprachgebrauchs eigentlich nicht als Wortmarke geschützt werden. Eine Taschentuchhersteller kann also die Marke "Taschentuch" vergessen. Das Beispiel "Griaß di" zeigt aber, wie schwierig dieser Alltagssprachen-Paragraf in der Realität anwendbar ist. Der Fall steht symptomatisch für eine Rechtsmaterie, "die in den vergangenen Jahren unheimlich komplex geworden ist", so der Anwalt und Markenrechtsexperte Stefan Lausegger. "Allein das Buch über das österreichische Markenrecht hat mehr als 1000 Seiten, hinter mir steht das Buch zum deutschen Markenrecht, das hat 2817 Seiten."

Bei einer Marke sei die Schutzfähigkeit immer sehr individuell zu betrachten, "die ist in ein Land, in eine Sprache bis hin zu ihren Dialekten eingebettet". Das sei extrem auf den Einzelfall bezogen. Hinzu komme, dass sich beim Markenrecht viele Rechtsbereiche überschneiden, so Lausegger.