Während sich Langläufer Harald Wurm nach dem Fund von belastendem Dopingmaterial am 19. Februar in Innsbruck wegen mutmaßlichen schweren Sportbetrugs verantworten muss, ist ein anderes Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden: Wurm war dabei vorgeworfen worden, verbotene Doping-Mittel in den Verkehr gesetzt bzw. Doping-Methoden bei anderen angewendet zu haben.

"Das Ermittlungsverfahren hat keine ausreichenden Beweise ergeben. Daher wurde das Verfahren eingestellt", sagte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, der APA. Die "Tiroler Tageszeitung" hatte zuvor in ihrer Freitag-Ausgabe ein Interview mit Wurm veröffentlicht, in dem dieser selbst auf die Einstellung des Verfahrens verwies.

"Es gab keine Beweise!"

Der Straftatbestand wäre laut Mayr unter anderem dann erfüllt, wenn jemand "verbotene Wirkstoffe in Verkehr setzt oder bei anderen anwendet". "Es hieß, ich sei Händler, Dealer, alles, dass ich alles lagern würde bei mir zuhause; dass ich derjenige sei, der Blutdoping in Österreich organisiere. Die haben behauptet, dass bei mir im Keller in Kühlschränken Blutkonserven von mehreren Sportlern lagern würden und Wachstumshormone, Gerätschaften zur Blutabnahme - deswegen hatte ich die Hausdurchsuchung. Es gibt keine Beweise, jetzt wurde das eingestellt", meinte Wurm im Interview mit der "TT".

Der Doping-Verdacht gegen den Tiroler besteht wegen einer Hausdurchsuchung im August 2015, bei der belastendes Material gefunden worden sein soll. Der 31-jährige Olympia- und WM-Teilnehmer Wurm hat die Vorwürfe bisher bestritten, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Bei einer Verurteilung wegen Sportbetrugs reicht der Sanktionsrahmen bis zu einer mehrjährigen Haftstrafe.