Das wird eine Warnung für alle Vereine im Land sein, mit Spielern oder Trainern Vereinbarungen zu treffen und sich dann nicht daran zu halten bzw. zu glauben, wenn ein Coach oder Aktiver wegen Erfolglosigkeit entlassen werden, ihre Kontrakte als hinfällig zu betrachten. Ein Ex-Liga-Verein wurde, nach einigen Verhandlungen und Vermittlungsgesprächen vom Arbeits- und Sozialgericht zur Zahlung von 8000 Euro an einen Ex-Trainer verurteilt. Bei der Summe handelt es sich bereits um einen Vergleich, die eingeklagte Summe lautete auf 10.500 Euro.


Ja, es stimmt. Der FC Alpe Adria muss an Angelo Devescovi 8000 Euro zahlen. Das ist mittlerweile passiert“, bestätigt Obmann Ernst Taumberger. Devescovi war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ausgangspunkt für den gerichtlichen Streit war eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Trainer und dem Verein. Der Ex-Betreuer sah das als „festes Dienstverhältnis“, der Klub als einen „Werkvertrag“.

Es ist ein Dienstverhältnis

Das Gericht gelangte zu der Ansicht: Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag, da sich der Trainer an vorgegebene Arbeitszeit und den Arbeitsort halten muss, womit eine weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Arbeitnehmers im Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit wegfällt. Taumberger bestätigt den Vertrag: „Es wurde ein Kontrakt für ein Jahr geschlossen. Wenn du dich als Verein von einem Trainer vor Vertragsende trennst, musst du zahlen. Da hat die Fußballergewerkschaft beinharte Anwälte. Das kann jedem Klub passieren, der eine Vereinbarung mit einem Spieler oder Trainer macht.“

Ziemlich unerheblich ist dabei, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich zustande kam. Gibt es nur eine mündliche Absprache, hat zwar der Bezieher der Gage die Beweispflicht, doch die ist leicht zu erbringen, wenn der Verein einige Monate die Summe überwiesen hat. Stimmen die Gerüchte, soll das kein Einzelfall bleiben, bald weitere folgen.

JOSCHI KOPP