Der Verwaltungsgerichtshof (Vwgh) hat Einsprüchen mehrerer Anrainer des Wörthersee Stadions Recht gegeben. Fünf Höchstrichter sind in ihrer Sitzung am 4. August zum Schluss gekommen, dass die sogenannte Permanent-Machung, also der Ausbau des Stadions für 32.000 Besucher, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht.