Der frühere Präsident des Fußballclubs GAK, Peter Svetits, klagt die Republik Österreich auf Schadenersatz, weil er nach seiner Ansicht acht Tage zu Unrecht in Untersuchungshaft verbracht hat. Die Verhandlung findet am 11. September in Graz statt. Entsprechende Berichte des Magazins "Klipp" und der Kleinen Zeitung" wurden vom Gericht bestätigt. Svetits fordert rund 70.000 Euro Entschädigung.

Zivilgerichts-Vizepräsident Friedrich Moshammer bestätigte auf Anfrage die Klage gegen die Republik. Svetits begründete die Klage laut Medien damit, dass er immer noch an den finanziellen Folgen der U-Haft leide. Der Klage zufolge hätte seine U-Haft der Austria Klagenfurt Sponsoren gekostet. Daher habe er 30.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt. Nicht zuletzt, um seinen „Marktwert als Spitzenfunktionär“ zu halten. Noch dazu soll der 55-Jährige einen Geschäftsführerposten bei einem Unternehmen für Energiesysteme verloren haben. Dies mache 19.200 Euro wegen Verdienstentgangs und weitere 20.000 Euro wegen einer verlorenen Investition ins Unternehmen. Dazu kämen 800 Euro Entschädigung für die Haft.

Der frühere GAK-Präsident war am 14. November 2011 im Zuge der 2007 laufenden Ermittlungen wegen der bisher dreimaligen Insolvenz des früheren Fußballmeisters wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet worden. Fahnder sollen ihn dabei beobachtet haben, wie er einer früheren GAK-Buchhalterin „ein Bündel“ Scheine übergeben haben soll. Diese hatte zuvor in Aussagen die alte Vereinsspitze belastet.

Auch die Frau wurde verhaftet, über beide nach 48 Stunden die U-Haft verhängt. Svetits hatte stets beteuert, er habe der arbeitslosen Frau nur privat helfen wollen. Am 23. November waren beide wieder entlassen worden, im Jänner 2012 hatte das Oberlandesgericht die Untersuchungshaft der Ex-Buchhalterin für gesetzwidrig erklärt.