Es gibt grundsätzlich viele Wege von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Naturverbundene Menschen wünschen sich beispielsweise eine Baumbestattung oder eine Beisetzung auf hoher See. Doch Vorsicht, nicht alles ist möglich. Denn auch bei der Bestattung gilt – andere Länder, andere Sitten. Während es beispielsweise in Frankreich erlaubt ist, die Asche des Verstorbenen von einem Heißluftballon aus über die Landschaft zu streuen, sind in Österreich gesetzlich nur zwei Bestattungsformen gestattet: die klassische Erdbestattung und die Feuerbestattung.

Gerade im Rahmen der Feuerbestattung gibt es aber dennoch eine Fülle von außergewöhnlichen Alternativen für die letzte Heimstätte, die auch in Österreich angeboten, wenn auch nicht ausgeführt werden. Die Bestattung im Weltraum (ein Teil der Asche wird in eine kleine Metallkapsel gefüllt und in die Erdumlaufbahn gebracht) oder die Verfertigung eines Diamanten aus der Asche des Verstorbenen zählen sicherlich zu den außergewöhnlichsten Bestattungsformen, aber auch Seebestattungen (z. B. in der Adria) oder Naturbestattungen können organisiert werden. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Bestattungsunternehmen über alternative Bestattungsformen.

Wer selbst über seinen letzten Weg verfügen möchte, sollte sicherheitshalber bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen, diese kann auch im Rahmen eines Testaments erfolgen. Liegt keine Willensäußerung vor, so können die Angehörigen über Art und Ort der Bestattung verfügen, wobei hier der Wille des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebensgefährten vor den Verwandten gilt. Ist kein Ehegatte oder Lebensgefährte am Leben, zählt der Wunsch der Kinder bzw. der nächsten Angehörigen.