Meine betagten Eltern wohnen im dritten Stock in einem Altbau. Es gibt keine Gegensprechanlage. Wenn sie einen Arzt oder die Rettung brauchen, könnte das gefährlich werden. Was ist beim Einbau einer solchen Anlage zu beachten?

ANTWORT: Dazu erklärt Christian Lechner von der Mietervereinigung: Die erste Frage ist, ob es sich um eine Erhaltungsarbeit oder um eine Verbesserungsarbeit gemäß dem Mietrechtsgesetz handelt. Die Antwort ist nicht eindeutig; aber meines Erachtens handelt es sich dabei doch um eine Verbesserungsarbeit. Eine weitere Überlegung ist, ob hier eine Gemeinschaftsanlage geschaffen werden soll (das heißt, alle Mietparteien sind an der Benützung beteiligt) oder ob nur einzelne Mieter eine Sondernutzung daran haben. Finanziert werden Verbesserungsarbeiten vom Vermieter aus den Mietzinsreserven der letzten zehn Kalenderjahre, wobei dringend notwendige Erhaltungsarbeiten nicht erforderlich sein dürfen oder finanziell sichergestellt sein müssen. Sollten die Verbesserungsarbeiten so nicht finanziert werden können, kann auch eine Vereinbarung zwischen dem Vermieter und der Mehrheit der Mieter über die Finanzierung des Fehlbetrages getroffen werden.