Eine Bekannte hat mir erzählt, sie habe im Ausland Probleme bekommen, weil das Pickerl am Kfz abgelaufen war. Innerhalb der Toleranzgrenze macht das aber in Österreich nichts; wie können das dann ausländische Behörden beanstanden?

ANTWORT: Ihre Bekannte hat recht; auch die Experten des ÖAMTC warnen davor, mit einer abgelaufenen §57a-Begutachtungs-Plakette ins Ausland zu fahren: In Österreich gilt zwar ein gesetzlicher Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung. Er beginnt einen Monat vor und endet vier Monate nach Fälligkeit und richtet sich nach dem Monat der Erstzulassung. „In diesem Zeitraum darf weder eine Strafe verhängt werden noch ein Nachteil im Schadensfall entstehen. Das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen“, informiert die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. In vielen Ländern gibt es allerdings keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme. Sie berichten, dass sie von der Polizei bestraft oder dass ihnen Kennzeichen oder Dokumente abgenommen wurden. Der ÖAMTC empfiehlt, Fahrten ins Ausland nur mit aktuell gültiger Plakette anzutreten.