Wenn ich als Autofahrer vor der Straßenbahn schnell noch die Haltestelle passiere, werde ich oft wie ein Außerirdischer angestarrt: Dabei ist das doch mein gutes Recht?

ANTWORT: Die Fahrgäste von Straßenbahnen wurden vom Gesetzgeber unter einen besonderen Schutz gestellt. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit gilt Folgendes: An einem in einer Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug darf auf der Seite, die für das Ein- oder Aussteigen bestimmt ist, nur in Schrittgeschwindigkeit und in einem der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand - das sind mindestens 1,5 Meter - vorbeigefahren werden. Ein- oder aussteigende Personen dürfen weder gefährdet noch behindert werden - wenn es ihre Sicherheit erfordert, ist anzuhalten. Fußgänger dürfen die Fahrbahn bereits dann betreten, wenn die Straßenbahn in den Haltestellenbereich (15 Meter vor bzw. nach der Haltestellen-Tafel) einfährt. Grundsätzlich müssen beim Herannahen eines Schienenfahrzeuges andere Straßenbenützer die Gleise so rasch wie möglich verlassen, um dem Schienenfahrzeug Platz zu machen. Unmittelbar vor und nach dem Vorüberfahren eines Schienenfahrzeugs dürfen die Gleise nicht überquert werden.