Müssen auch beim Parken in einer Sackgasse zwei Fahrstreifen frei bleiben, oder genügt einer? Laut Straßenverkehrsordnung müssen zwei Fahrstreifen in einer Straße mit Gegenverkehr für den fließenden Verkehr frei bleiben.

ANTWORT: Die Experten vom D.A.S.-Rechtsschutz erklären dazu: Sie beziehen sich offenbar auf § 24 Abs. 3 lit. d StVO (Straßenverkehrsordnung). Diese Norm bestimmt, dass das Halten und Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten ist, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Bei einem Fahrstreifen muss eine Breite von 2,6 Meter samt entsprechendem Sicherheitsabstand frei bleiben. Das Freibleiben zweier Fahrstreifen liegt nur dann vor, wenn die restliche Fahrbahnbreite mindestens 5,20 Meter samt Sicherheitsabstand beträgt. Auch eine Sackgasse ist eine Straße mit Gegenverkehr, da das Zu- und Abfahren in gegensätzlichen Richtungen erfolgt. Ob es sich bei einer Sackgasse um eine Straße mit fließendem Verkehr handelt, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Jedenfalls kommt es hierbei nicht auf die Verkehrsfrequenz an. In den meisten Fällen wird man zum Ergebnis kommen, dass eine Sackgasse eine Straße mit fließendem Verkehr ist.