Mein Nachbar betreibt seit einiger Zeit einen Hobby-Zoo. Unter den Tieren befinden sich auch Papageien, welche den ganzen Tag ein fürchterliches Geschrei machen. Was kann ich tun? Karl W., Internet

Wolfgang Reinisch, Rechtsanwalt: Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen unter anderem durch Lärm insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen. Beide Voraussetzungen müssen nebeneinander vorliegen. Für ihre Beurteilung ist von den unmittelbaren örtlichen Verhältnissen auszugehen. Die Ortsüblichkeit des geschilderten Tierlärms wird generell im ländlichen Gebiet eher gegeben sein. So spricht der Oberste Gerichtshof etwa aus, dass in aufgelockerten Siedlungsgebieten mit dörflich-ländlichem Charakter Geräusche, die von artgerecht und in überschaubarer Zahl gehaltenen Tieren ausgehen, jedenfalls dann als ortsüblich anzusehen sind, wenn sich die Tiere zur Nachtzeit in einem Stall aufhalten, sodass ihr Lärm im Freien nur in gemäßigter Lautstärke wahrgenommen werden kann.