Laut der Anklageschrift hatte sich der Mann, getragen von einer radikal-religiösen Einstellung, einige Tage lang bei einer bewaffneten Einheit der Al-Kaida nahestehenden Organisation aufgehalten - "offenbar, um in den Jihad zu ziehen", sagte die Staatsanwältin am Mittwoch. Entsprechende Dateien, Fotos und Chats seien auf seinem Laptop und Mobiltelefon gefunden worden. Er habe sich bewaffnet und - in Kampfmontur vermummt - für Kampfeinsätze bereitgehalten. Zum zweiten Vorwurf hieß es, der Angeklagte habe zumindest 2015 insgesamt sechs wirklichkeitsnahe Abbildungen von geschlechtlichen Handlungen an mündigen minderjährigen Personen sowie Aufnahmen von deren Genitalien besessen.

Das Landesamt Verfassungsschutz hatte den Beschäftigungslosen bereits 2014 im Visier. Er soll sich im Internet über den IS (Islamischer Staat) und "Jabhat Al-Nusra" informiert und Propagandamaterial heruntergeladen haben. Mit der humanitären Lage in Syrien oder Hilfsorganisationen für Flüchtlinge habe er sich hingegen nicht befasst, wurde in der Anklageschrift betont - der Angeklagte hatte nämlich seinen dortigen Aufenthalt bisher mit humanitären Zwecken begründet.

Von Österreich aus hatte der Beschuldigte laut der Staatsanwaltschaft Kontakt zu einem Leibwächter eines hochrangigen Mitglieds der Al-Nusra-Front und reiste dann in die Türkei und von dort illegal nach Syrien. Er wurde in eine Unterkunft zu anderen Tschetschenen gebracht, wo sich in seinem Zimmer eigenen Schilderungen zufolge überall Handgranaten, Pistolen und weitere Waffen befanden, und hielt sich in der Folge zwei Tage bei der 250 Mann starken Einheit auf, deren - später zum IS gewechselter - Chef sich ihm vorgestellt hatte.

Die Datenauswertung des Handys des Beschuldigten belege, dass sich der 29-Jährige entgegen seinen Aussagen bei der Polizei noch im Vorjahr mit dem IS beschäftigte und Interesse an Hinrichtungen durch IS-Kämpfer sowie an der Terrororganisation Boko Haram hatte, ist in der Anklageschrift weiter zu lesen. Der Mann war im März 2015 in Krems, wo er wohnte, festgenommen und rund sechs Wochen später aus der U-Haft entlassen worden.

Die Al-Nusra-Front wird vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Terrororganisation eingestuft. Sie kämpft im syrischen Bürgerkrieg gegen die Regierung Bashar al-Assads, aber auch gegen Teile der Freien Syrischen Armee (FSA) und der kurdischen Volksverteidigungseinheiten.

Verteidiger Wolfgang Blaschitz stellte in den Raum, was das denn "für ein fanatischer Terrorist sein" soll, der sich genau zwei Tage in Syrien aufgehalten hatte. Der Mann - er wird im Juni zum zweiten Mal Vater - habe sogar seine Rückkehr nach Österreich um zwei Tage vorverlegt. Zum Posieren mit einer Kalaschnikow meinte der Anwalt, dass im Hintergrund keine Kämpfer, sondern Kinder zu erkennen seien, es handle sich nach Angaben seines Mandanten um ein gestelltes Bild.

Blaschitz bezeichnete es weiters als Nachteil von Chat-Gruppen, dass sich irgendwelche Fotos, die andere posten, auf den Handys abspeichern. Der Angeklagte selbst habe sich nicht dahin gehend artikuliert, diese Kämpfe gutzuheißen. Er habe in Syrien karitativ sein wollen, aber schnell bemerkt, dass er bei einer bewaffneten Einheit gelandet war, und daraus die Konsequenzen gezogen, indem er abreiste. Seitdem habe er nie wieder Kontakte gehabt, sondern hier in Österreich gearbeitet und eine Familie gegründet. Zum Kinderporno-Vorwurf hielt Blaschitz fest, die Seiten wären "aufgepoppt", als sein Mandant nach Abbildungen von reiferen Frauen gesucht hätte.