Die neue Oberstufe soll an allen mindestens dreijährigen Oberstufenformen ab der 10. Schulstufe (6. Klasse AHS bzw. zweiter Jahrgang oder zweite Klasse an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen/BMHS, land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Bundesanstalten für Kindergarten- bzw. Sozialpädagogik) umgesetzt werden. Der Lernstoff wird dabei in je ein Semester umfassende Module unterteilt.

Bei einer negativen Note in einem Fach muss nicht die ganze Klasse wiederholt, sondern nur das jeweilige Modul positiv abgeschlossen werden. Mit bis zu zwei "Nicht genügend" in den Semesterzeugnissen kann man aufsteigen (bei Beschluss der Klassenkonferenz sogar einmal im Verlauf der Oberstufe mit drei "Nicht genügend"), bis zur Matura müssen aber alle Module nachgeholt sein. Dies erfolgt durch die positive Ablegung einer sogenannten "Semesterprüfung".

An rund 200 Schulen bzw. einem Viertel der Standorte (darunter fast ausschließlich BHS) wird das Modell bereits erprobt. 2017/18 sollte es ursprünglich flächendeckend umgesetzt sein - mit der geplanten Gesetzesnovelle dürfen Gymnasien und BMS den Start aber um bis zu zwei Jahre verschieben.

Bis zum Inkrafttreten müssten aber einige Punkte überdacht werden, so AHS-Lehrergewerkschaft und -Direktoren in ihren jeweiligen Stellungnahmen. Dazu zählt etwa die Semestergliederung in der Maturaklasse: Das zweite Semester der Abschlussklasse sei wegen der Reifeprüfung teilweise extrem kurz, so die Lehrervertreter: "In einem Zwei-Stunden-Fach stehen u.U. nur zwölf beurteilungsrelevante Unterrichtseinheiten zur Verfügung." Die Vermittlung von Lerninhalten und die Leistungsfeststellung in dieser kurzen Zeit setze Schüler und Lehrer unter Druck. Lösungsansatz: "Die letzte Schulstufe wird als ein Semester bzw. ein Beurteilungszeitraum geführt", so Lehrer und Direktoren unisono. "Völlig zu Recht wurden diesbezügliche Regelungen auch schon für die derzeitigen Abschlussklassen eingeführt."

Ebenfalls problematisch sehen Lehrer und Direktoren die Möglichkeit, dass Schüler im Extremfall wegen der im Gesetz eingeräumten Wiederholungsmöglichkeiten in einem bestimmten Gegenstand in der gesamten Oberstufe keine einzige positive Leistung erbringen und trotzdem in die Maturaklasse aufsteigen können. "In diesem Fall erscheint ein Scheitern vor der Matura vorprogrammiert", so die Lehrervertreter. Nötig sei daher eine Modifikation der Bestimmung: Die Fünfer sollen sich nicht in einem einzelnen Gegenstand ansammeln dürfen.

Elternvertreter und die BMHS-Lehrergewerkschaft wiederum fordern die Möglichkeit, die Einführung der NOST auch an BHS verschieben zu können. Das Feedback aus den Schulen zeige, "dass es bei der schulversuchsmäßigen Umsetzung auch im BHS-Bereich massiven 'Entwicklungsbedarf' gibt", heißt es in der Gewerkschaftsstellungnahme.

Nur Detailkritik gibt es in den Stellungnahmen an den im ersten Schulrechtspaket enthaltenen, im Vorfeld teilweise hitzig diskutieren Plänen, die etwa die Abschaffung des Sitzenbleibens sowie die Wahlmöglichkeit zwischen alternativer Leistungsbeurteilung und Ziffernnoten in den ersten drei Schulstufen oder "Sprachstartgruppen" für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen betreffen.