Wahlkampffinanzierung durch Parlamentsklubs blieb damit ebenso straffrei wie die Parteispende eines Kärntner Landesunternehmens. Der letzte aus 2013 noch offene Fall wurde nun erledigt.

Konsequenzen hatte für die Parlamentsparteien im Wahljahr 2013 nur die Überschreitung der Kostengrenze: So investierte das Team Stronach statt der erlaubten sieben ganze 13,5 Mio. Euro in den Nationalratswahlkampf. Gegen die vom UPTS verhängte Strafe von 567.000 Euro ging die Partei in Berufung. Nicht berufen haben SPÖ und ÖVP: Die SPÖ zahlte 15.000 Euro Strafe, die ÖVP 300.000 für den Nationalrats- und 100.000 Euro für den niederösterreichischen Landtagswahlkampf.

Nicht ausführlich genug

Andere Verstöße blieben ohne Folgen: So rechnete die FPÖ ihren Wahlkampf teils über den Parlamentsklub ab, die SPÖ hatte das zumindest geplant. Und die Kärntner SPÖ schaffte die niedrige Wahlkampfkostengrenze im Bundesland nur dank Kostenverschiebung in den Landtagsklub. Obwohl die Parteien weder Geld noch Sachspenden von ihren Klubs annehmen dürfen, setzte es dafür keine Strafen: Die Verdachtsmeldungen des Rechnungshofes waren dem Senat unter dem früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich nicht ausführlich genug. Die zuständigen Parteimanager waren bereits 2013 wegen einer (bis heute nicht geschlossenen) "Gesetzeslücke" straffrei geblieben.

Bei der ÖVP blieb die Annahme der 5.000 Euro-Spende eines Kärntner Landesunternehmens ohne Konsequenzen. Zwar verbietet das Gesetz Parteispenden von Staatsfirmen und das fragliche Unternehmen, die Katschbergbahnen, gehörte 2013 zu 30 Prozent der Land Kärnten Beteiligungsgesellschaft (mittlerweile wurde der Anteil auf 24,9 Prozent reduziert). Nach Lesart des Senats betrifft das Spendenverbot aber nur direkte Staatsfirmen, nicht aber deren Töchter. Angezeigt wurde vom Rechnungshof auch, dass Wahlkampfausgaben eines Unterstützungskomitees für Vizekanzler Michael Spindelegger von der ÖVP nicht offengelegt wurden. Auch hier sah der Senat keinen Verstoß und stellte das Verfahren ein.

Aktuell nicht überprüft wurde übrigens das Personenkomitee des niederösterreichischen Landeshauptmannes Erwin Pröll: Über die "Initiative Niederösterreich" flossen im Landtagswahlkampf 2013 nach APA-Informationen etwa 300.000 Euro, die im Rechenschaftsbericht der Partei nicht aufscheinen. Unter den Sponsoren war u.a. die zum Raiffeisen-Konzern gehörende Agrana.

Verfahren eingestellt

Insgesamt hat der Rechnungshof für 2013 27 mutmaßliche Verstöße gegen das Parteiengesetz angezeigt. In 18 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, in zwei Fällen sah der Senat keine Veranlassung für Ermittlungen und in zwei weiteren erklärte er sich unzuständig, weil Landesgesetze verletzt wurden. Abgesehen von den vier Strafen bezüglich Wahlkampfkosten gab es nur eine Verurteilung: Das BZÖ soll 15.000 Euro zahlen, weil die niederösterreichische Landespartei im Rechenschaftsbericht fehlte. Wie beim Team Stronach läuft hier die Berufung noch.

Der nun zuletzt eingestellte Fall betrifft vier Parteiunternehmen, deren Meldung die SPÖ unterlassen hatte - "irrtümlich", wie die Partei versichert. Den verantwortlichen SP-Organisationen (Kärnten, Kärntner Kinderfreunde und Verband Wiener Arbeiterheime) hätten im schlimmsten Fall 30.000 Euro Strafe gedroht. Der Senat stellte das Verfahren aber ein, weil der Rechnungshof zwar die Partei, nicht aber deren zuständige Untergliederungen zur Stellungnahme aufgefordert hatte. Dass der Rechnungshof diese Vorgabe des Gesetzes für praktisch unerfüllbar hält, war für den Senat nicht maßgeblich, wie es im Bescheid heißt: "Ob die Bestimmung (...) 'in der Praxis nicht anwendbar ist', hat der UPTS nicht zu beurteilen."