Nachdem der Landesschulrat zuletzt einen entschärften Entwurf vorgelegt hatte, indem nur mehr von einem Bemühen die Rede ist, beruft sich jetzt LHStv. und Bildungslandesrat Thomas Stelzer (ÖVP) auf ein Verfassungsgutachten, wonach die von ihm gewünschte Verpflichtung rechtlich kein Problem sei.

Die Juristen des Verfassungsdienstes des Landes Oberösterreich kommen in dem Gutachten zu folgender Auffassung. In "Österreich stehen einer verpflichtenden Anordnung an Schülerinnen und Schüler für die sprachliche Kommunikation untereinander in Pausen grundsätzlich die Staats- bzw. Unterrichtssprache Deutsch zu verwenden, verfassungsrechtliche Erwägungen nicht von vornherein oder generell entgegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ausdrücklich die Pflicht des Staates angenommen, das Bildungswesen zu regeln und auszugestalten und hat ihm zu diesem Zweck weit gefasste Kompetenzen zuerkannt". Diese seien auch "unter dem staatlichen Gesichtspunkt der Integration" zu sehen, und könnten "innerhalb der grundrechtlichen Schranken der Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit" gestaltet werden, heißt es in der Zusammenfassung.

Allerdings stellt das Gutachten auch klar: "Die endgültige Beurteilung kommt (im Einzelfall) jedoch den Höchstgerichten - einschließlich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - zu." Aus derzeitiger Sicht sei es daher eine politische Entscheidung, ob und in welcher konkreten Form ein "Prinzip Schulsprache Deutsch" empfohlen, angeordnet oder gefördert werde.

"Unzulässig"

Nach Bekanntwerden der Pläne der schwarz-blauen Landesregierung für die Deutschpflicht vorigen Herbst, hatte das Bildungsministerium dies für "unzulässig" erklärt. Eine solche Vorgabe stehe im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zur Verfassung. Dennoch wurde der Plan, der bei Grünen und SPÖ auf Ablehnung stößt, weiter verfolgt. Der Landesschulrat präsentierte Anfang der Woche den Kompromissvorschlag in die Hausordnungen der Schulen lediglich ein Bemühen aufzunehmen.

Durch das nun vorliegende Gutachten sehen sich jedoch die Koalitionspartner in ihrer Absicht zur Pflicht bekräftigt, was die Grünen in doppelter Weise ärgert. "Wir als antragstellender Klub haben den Auftrag erteilt, dass der Verfassungsdienst prüfen soll." Offensichtlich sei dieses Gutachten bereits zuvor Medien übergeben worden, bevor es die Grünen durchgearbeitet hatten. "Das ist eine politische Unkultur", ärgert sich deren Klubobmann Gottfried Hirz. Außerdem sei die 22-seitige Expertise nicht so eindeutig wie dargestellt, es seien"verschiedene Interpretationen möglich".