Grundsätzlich enthalte die Einigung der Regierungsparteien, soviel derzeit bekannt sei, anscheinend einige interessante Änderungen, obwohl es sicher noch Gesprächsbedarf gebe, meinte Darmann in einer Aussendung. Man müsse die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte "genauestens abwägen", denn sie seien das Herzstück eines demokratischen Rechtsstaates, betonte Darmann. "Wichtig ist, dass der Rechtsschutz zum Schutz der Bürger stark ausgeprägt ist."

Er sehe noch einige massive Kritikpunkte wie auch unbestimmte Gesetzesbegriffe, erklärte Darmann. Die FPÖ stehe aber für ernsthafte Gespräche zur Verfügung. Die Regierungsparteien sind zwar nicht darauf angewiesen, hoffen aber auf Oppositionsstimmen für das Gesetz, wie sie am Sonntag sagten. Das wollen auch die Grünen nützen, um nachzuverhandeln - denn der vorliegende Abänderungsantrag "ist eigentlich die alte Regierungsvorlage mit einem neuen Mascherl", fand Pilz dort keine wirklichen Änderungen.

Keine Ermittlungsbefugnisse für V-Leute ist etwa ein Ziel des Grünen Sicherheitssprechers: "Warum man diese Bagage aus Jihadisten und Neonazis 'Vertrauensleute' nennt, ist mir ein Rätsel", sagte er zur APA. Auch beklagt er fehlende Kontrolle: Der Rechtsschutzbeauftragte solle vom Parlament ernannt werden, das Hohe Haus außerdem über technische Experten jederzeit überall Nachschau halten können. Ein Dorn im Auge ist Pilz auch eine neue Analysedatenbank, wo auch Kontakte gespeichert würden, über Hintertürchen de facto zeitlich unbegrenzt. Diese Datenbank unterliege nicht der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten und es gebe keine Regelung über die Weitergabe an ausländische Dienste wie die CIA.

NEOS-Mandatar Niko Alm vermisste in einer Aussendung Gespräche mit allen Parteien. Er befürchtet, dass sich mit dem jetzigen Abänderungsantrag "trotz gradueller Verbesserungen" nicht viel ändern wird. Prinzipiell stehe man einem derartigen Gesetz unter gewissen Vorbedingungen positiv gegenüber, es gebe aber noch einigen Verhandlungsbedarf.

"Das Nachbessern der Regierung beim Staatsschutzgesetz reicht noch nicht", findet auch Team Stronach-Klubchef Robert Lugar. Eine wirklich unabhängige Kontrolle sei allein durch den Dreier-Senat nicht gewährleistet. Darüber hinaus wünschte sich Lugar in einer Aussendung eine stärkere Kontrollmöglichkeit durch das Parlament, als von der Regierung vorgesehen.

Der neue Rechtsschutz-Dreiersenat, den SPÖ und ÖVP als Kompromiss für die Kontrolle des neuen Staatsschutzes präsentiert haben, wird noch etwas auf sich warten lassen. Der amtierende Rechtsschutzbeauftragte Manfred Burgstaller hat noch einen Vertrag bis 2019 und soll diesen auch erfüllen, hieß es auf APA-Anfrage im VP-Klub. Seine Stellvertreterinnen haben Verträge bis Ende 2016.

Das Team leiste hervorragende Arbeit und solle dies auch bis Ablauf der Amtszeiten tun, so die Sprecherin von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka. Danach werden die Funktionen dem Staatsschutzgesetz entsprechend ausgeschrieben. Daher werde es auch entsprechende Übergangsregeln geben.

In den ersten Monaten, die das Staatsschutz-Gesetz in Kraft ist (ab 1. Juli 2016), wird damit die Vorgabe, dass mindestens ein Mitglied des künftigen Senats zehn Jahre lang als Richter oder Staatsanwalt gearbeitet haben muss, nicht erfüllt. Burgstallers Stellvertreterin Ursula Bergmüller-Hannak arbeitet zwar als Richterin (am Landesverwaltungsgericht Salzburg) - aber seit 2014, als die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Kraft trat. Davor war sie ab 1994 Mitglied des Unabhängigen Landesverwaltungssenats und somit Beamtin, nicht Richterin.