Der 58-Jährige war im August 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria (TA) 600.000 Euro entgegengenommen hatte, die er mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete. Der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist hatten den Geldfluss auf Wunsch des damaligen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Dem schriftlichen Urteil des Erstgerichts zufolge war der primäre Zweck der Zahlung, "Doktor Haider zufriedenzustellen". Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem "Scheinauftrag" an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen, weil er ansonsten Nachteile für die TA befürchtete.

Die über Rumpold verhängte unbedingte Freiheitsstrafe hob der OGH-Berufungssenat (Vorsitz: Kurt Kirchbacher) allerdings auf. In einem weiteren Anklagepunkt - falsche Zeugenaussage vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss - war dem Erstgericht nämlich insofern ein Fehler unterlaufen, als Rumpold auch der Falschaussage für schuldig befunden wurde, dabei aber nicht geprüft wurde, ob bei dessen Auftritt vor dem U-Ausschuss ein Aussagenotstand vorlag. Ein solcher ist dann gegeben, wenn jemand unter Wahrheitspflicht mit der Absicht wissentlich die Unwahrheit sagt, strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden. Auf Anordnung des OGH muss nun der Falschaussage-Vorwurf neuerlich von der ersten Instanz verhandelt werden - wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, ist dabei jedenfalls eine Strafe für die Untreue festzulegen.

Bestätigt wurden die erstinstanzlichen Verurteilungen für Ex-TA-Vorstand Fischer, der 30 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt erhalten hatte, und den TA-Prokuristen, der zweieinhalb Jahre, davon drei Monate unbedingt aufgebrummt bekommen hatte. Es gebe "keinen Grund für eine Veränderung dieser Strafen", sagte der Senatsvorsitzende. Bestätigt wurde der Freispruch für Arno Eccher, der in seiner damaligen Funktion als FPÖ-Bundesgeschäftsführer auch nach Ansicht des OGH nicht an den Untreuehandlungen rund um die "mediaConnection" beteiligt war.

Durchaus erfolgreich ist die FPÖ aus dem Telekom III-Verfahren hervorgegangen. Hatte das Erstgericht noch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 600.000 Euro bei den Freiheitlichen entsprochen, die von der Telekom Austria (TA) an Gernot Rumpolds "mediaConnection" geflossen waren, wies der Oberste Gerichtshof (OGH) diesen Antrag nun aus formalen Gründen ab.

Der Senatsvorsitzende Kurt Kirchbacher begründete dies mit formaljuristischen Erwägungen. Für eine Abschöpfung wäre es nötig gewesen, dass die 600.000 Euro direkt an einen Vertreter der FPÖ und nicht nur an eine - wenn auch FPÖ-nahe - Agentur gingen. "Es kann keine Rede davon sein, dass die FPÖ 600.000 Euro erlangt hat", konstatierte Kirchbacher.

Demgegenüber bestätigt wurde die erstinstanzlichen Zusprüche an die TA, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Rumpold und der frühere TA-Prokurist wurden zu ungeteilter Hand zur Zahlung von 600.000 Euro an die TA verurteilt. Hinsichtlich des Ex-TA-Vorstands Rudolf Fischer ist eine außergerichtliche Einigung auf eine finanzielle Wiedergutmachung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber im Gange.

Gernot Rumpold zeigte sich nach Schluss der Verhandlung gefasst und erklärte gegenüber Journalisten: "Ich hätte mir einen Schlussstrich gewünscht." Dass er jetzt noch ein Mal wegen Falschaussage vor Gericht gestellt wird und erst im kommenden Jahr eine Strafe erhalten wird, behage ihm nicht, gab er zu verstehen. Hätte er eine Strafe bekommen, "hätte ich eine Haftstrafe sofort angetreten". Dass er der FPÖ 600.000 Euro bezahlen muss, "verwundert mich eigentlich", bemerkte Rumpold, wobei er darauf verwies, dass er sich im Privatkonkurs befinde: "Man hat mir alles genommen." Die Chancen, dass die FPÖ von ihrem früheren Bundesgeschäftsführer binnen 14 Tagen die 600.000 Euro erhält und damit dem Spruch den OGH entsprochen wird, dürften somit im Bereich des Irrealen anzusiedeln sein.