Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzlichen Urteile in den Telekom III- und Telekom IV-Verfahren geprüft und dabei die Untreue-Handlungen bestätigt, die zulasten der Telekom Austria (TA) zum Zwecke der illegalen Parteienfinanzierung vorgenommen wurden. Die Schuldsprüche für den Lobbyisten Peter Hochegger und den langjährigen FPÖ-Politiker Gernot Rumpold sind rechtskräftig.

Die Strafen für die beiden - drei Jahre unbedingt für Rumpold, zweieinhalb Jahre "fest" für Hochegger, jeweils wegen Beitragstäterschaft zur Untreue - wurden vom OGH allerdings aufgehoben. Grund: Beide waren im erstgerichtlichen Verfahren auch wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig gesprochen worden. Allerdings war nach Ansicht des OGH-Senats (Vorsitz: Kurt Kirchbacher) sowohl bei Rumpold als auch bei Hochegger ein möglicher Aussagenotstand gegeben, so dass in diesem Punkt eine Neudurchführung ihrer Verfahren angeordnet wurde. Unabhängig vom Ausgang dieser Verhandlungen muss dann jedenfalls eine Strafe für die erwiesene Beteiligung an der Untreue verhängt werden.

Im Telekom III-Verfahren war es um 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer der Werbeagentur "mediaConnection" von der TA entgegengenommen hatte, die er in weiterer Folge mit seinen offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete. Der damalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und ein TA-Prokurist hatten den Geldfluss auf Wunsch des damaligen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet. Laut schriftlichem Urteil des Erstgerichts war der primäre Zweck der Zahlung, "Doktor Haider zufriedenzustellen" und sich sein Wohlwollen zu sichern. Fischer konnte sich seiner Darstellung zufolge Haiders Wunsch, die Finanzen der FPÖ mit einem "Scheinauftrag" an Rumpolds Agentur aufzubessern, nicht entziehen, weil er ansonsten Nachteile für die TA befürchtete.

Die entsprechenden Feststellungen des Erstgerichts zu den inkriminierten vermögensrechtlichen Vorgängen seien "fehlerfrei", sagte Senatsvorsitzender Kirchbacher. Die Ersturteile für Fischer und den vormaligen TA-Prokuristen - drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt bzw. zweieinhalb Jahre, davon drei Monate unbedingt - wurden vom OGH ebenso bestätigt wie der Freispruch für Arno Eccher, der im Tatzeitpunkt noch FPÖ-Bundesgeschäftsführer war. Rumpold und dem vormaligen TA-Prokuristen wurde zu ungeteilter Hand die Zahlung von 600.000 Euro an die TA auferlegt, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte. Hinsichtlich Fischer ist eine außergerichtliche finanzielle Wiedergutmachung im Gange.

In der Causa Telekom IV ging es um insgesamt 960.000 Euro, die von der TA auf Basis von Scheinrechnungen an zwei dem BZÖ nahe stehende Werbeagenturen flossen und in weiterer Folge dem Nationalratswahlkampf der Orangen im Sommer und Herbst 2006 zugutekamen. 240.000 Euro sollten in den Vorzugsstimmenwahlkampf der damaligen orangen Justizministerin Karin Gastinger fließen, die allerdings unmittelbar vor dem Wahltag ihren Parteiaustritt verkündete.

Der OGH bestätigte nun, dass der Lobbyist Peter Hochegger, der am Gerichtstag im Justizpalast aufgrund einer Augenoperation und eines Burn Out-Syndroms nicht teilnahm, ein BZÖ-naher Werber sowie ein früherer Gastinger-Mitarbeiter an diesem Deal in Form von Untreue-Handlungen beteiligt waren. Der Werber fasste dafür eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten aus, davon drei Monate unbedingt. Knapp 700.000 Euro muss er der TA bezahlen, die auch in diesem Verfahren Privatbeteiligten-Ansprüche angemeldet hatte. Hochegger und der einstige Gastinger-Intimus erfahren dagegen ihre Strafen erst im kommenden Jahr - auch sie hatten laut Erstgericht im Korruptions-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt und waren deswegen schuldig erkannt worden, ohne dass ein möglicher Aussage-Notstand geprüft wurde. Das Falschaussage-Verfahren muss daher wiederholt werden, wobei bei dieser Gelegenheit in jedem Fall die Strafen für die Mitwirkung an der laut OGH erwiesenen Untreue-Beteiligung festzulegen sind. Der Gastinger-Vertraute hatte in erster Instanz zwei Jahre teilbedingt erhalten. Während seine ehemalige Chefin und deren einstiger Kabinettchef, der inzwischen als Oberstaatsanwalt bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft tätig ist, strafrechtlich unbehelligt blieben, weil sich bei ihnen im Ermittlungsverfahren kein ungesetzliches Verhalten nachweisen ließ, muss der verurteilte Ex-Gastinger-Mitarbeiter der TA obendrein 240.000 Euro bezahlen - der OGH erkannte auch diesen Privatbeteiligten-Anspruch an.

Für das BZÖ und die FPÖ nahm dagegen der Gerichtstag ein gutes Ende. Hatte das Erstgericht noch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abschöpfung der 600.000 Euro bzw. von knapp 940.000 Euro entsprochen, die an Gernot Rumpolds "mediaConnection" bzw. an zwei BZÖ-angehauchte Agenturen geflossen waren, wies der OGH dieses Ansinnen nun aus formalen Gründen ab. Begründet wurde dies mit formaljuristischen Erwägungen. Für eine Abschöpfung wäre es nötig gewesen, dass die Gelder direkt an einen Vertreter der FPÖ bzw. des BZÖ und nicht nur an parteinahe Agenturen gingen. "Es kann keine Rede davon sein, dass die FPÖ 600.000 Euro erlangt hat", konstatierte der Senatsvorsitzende Kirchbacher. Auch beim BZÖ wäre die vom Erstgericht abgesegnete Abschöpfung "zu Unrecht erfolgt".

Das Geldwäsche-Verfahren gegen Arno Eccher muss demgegenüber wiederholt werden. Er war in erster Instanz vom Vorwurf freigesprochen worden, in seiner Funktion als BZÖ-Bundesgeschäftsführer 320.400 Euro aus den TA-Zahlungen abgezogen und für Parteizwecke verwendet zu haben. Das Erstgericht habe bei der Beweiswürdigung "nicht alle relevanten Aspekte des vorliegenden Beweismaterials berücksichtigt", monierte Kirchbacher.