Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) trifft am Freitag angesichts der Flüchtlingskrise seinen ungarischen Amtskollegen Peter Szijjarto am Rande eines EU-Ministertreffens in Luxemburg zu einer Aussprache. Das sagte ein Sprecher am Donnerstag der APA. Auf die Frage nach der Botschaft, die Kurz Szijjarto überbringen wolle, erklärte der Sprecher: "Die Genfer Konvention gilt für alle.

Österreichische Aktivisten wollen unterdessen die in Ungarn gestrandeten Flüchtlinge nach Österreich auf eigenen Faust holen. Eine Initiative unter dem Titel "Konvoi Budapest Wien - Schienenersatzverkehr für Flüchtlinge" ruft über soziale Medien dazu auf, Flüchtlinge in einem Konvoi gemeinsam mit Privatautos und Bussen von Budapest nach Österreich und Deutschland zu bringen.

Ein erster Konvoi startet am kommenden Sonntag um 11 Uhr am Parkplatz des Praterstadions. Es sollen "so viele Flüchtlinge wie möglich aus Budapest nach Wien und unter Umständen weiter nach Deutschland" gebracht werden, wie es auf der Facebook-Seite der Initiative heißt. "Mit dieser Aktion werden wir die Abschottungspolitik der EU durchzubrechen und die Menschen in Sicherheit zu bringen." Der Aufruf richtet sich an die Private, aber auch an Hilfsorganisationen, NGOs, Busunternehmen, Taxiunternehmen und Gewerkschaften, "die den Konvoi unterstützen wollen, weitere Fahrzeuge aufstellen und dabei mitmachen, die Menschen sicher nach Wien zu geleiten." Vor Ort soll Rechtshilfe für die Fluchthelfer organisiert werden.

Angesichts des geplanten Konvois hat das Innenministerium am Donnerstag gegenüber der APA auf die geltende Rechtslage hingewiesen. Konkret geht es hier wohl um die Förderung einer rechtswidrigen Einreise und damit eine Verwaltungsübertretung, nicht um die mit bis zu zwei Jahren Haft sanktionierte Schlepperei.

Die wissentliche Förderung einer rechtswidrigen Einreise ohne Bereicherungsvorsatz ist im Fremdenpolizeigesetz (§120) mit Geldstrafen von 1.000 bis 5.000 Euro sanktioniert. Schlepperei (§114) ist hingegen mit dem Vorsatz verknüpft, sich oder eine Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern. Hier droht eine Freiheitsstrafe.

Interessant ist die Rechtslage für Beförderungsunternehmer. Diese sind "verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sich zu vergewissern, dass der Person über das für die Einreise in das Bundesgebiet erforderliche Reisedokument und erforderlichenfalls eine Berechtigung zur Einreise verfügt". In dieser Bestimmung sind Schienenfahrzeuge, also die Bahn, nicht erfasst, betont man im Ministerium. Die Regelung betrifft nur "Beförderungsunternehmer, die Personen mit einem Luft- oder Wasserfahrzeug oder im Rahmen des internationalen Linienverkehrs mit einem Autobus über die Außengrenze nach Österreich bringen". Dies begründe sich direkt aus der EU-Rechtslage, die hier im nationalen Recht umgesetzt sei, hieß es.