Die Bundesregierung will in Sachen Flüchtlinge auf mehreren Ebenen tätig werden. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) kündigte nach dem Ministerrat am Dienstag sowohl bilaterale Gespräche mit den Nachbarländern Slowakei, Tschechien und Ungarn als auch eine nationale Klausur an. An diesen drei Ländern übte der Regierungschef einmal mehr Kritik, weil sie sich in der Asylfrage unsolidarisch verhalten.

Europa müsse diese Herausforderung gemeinsam bewältigen. So will Österreich in bilateralen Gesprächen Überzeugungsarbeit in der Slowakei und Tschechien leisten, um diese beiden Staaten dazu zu bewegen, einer fairen Aufteilung der Asylwerber innerhalb Europas zuzustimmen. Europa brauche gemeinsame Lösung und keine neuen Wachtürme und Zäune, sonst drohe das Ende von Schengen. "Wir müssen das mit größtem Einsatz betreiben, damit Europa nicht zerfällt", warnte der Kanzler.

Nationalrat

Sowohl mit dem Durchgriffsrecht des Bundes bei der Unterbringung von Flüchtlingen als auch mit der strengeren Bekämpfung des Schlepperwesens wird es ernst. Rechtzeitig zur heutigen Sondersitzung des Nationalrats liegen die beiden Initiativanträge vor, die im Rahmen der Sitzung den zuständigen Ausschüssen zugewiesen werden und somit schon Ende des Monats beschlossen werden können.

Überraschungen enthalten die Anträge nicht. Beim Durchgriffsrecht, einer Verfassungsbestimmung, die auch von den Grünen unterstützt wird, geht es im Wesentlichen darum, dass der Bund in säumigen Gemeinden Flüchtlingsquartiere errichten kann, egal ob das den Kommunen passt oder nicht.

Als Zielwert wird ein Flüchtlingsanteil pro Gemeinde von 1,5 Prozent angenommen. Dieser kann von der Regierung per Verordnung aber auch erhöht werden, sollten entsprechende Flüchtlingsströme das notwendig machen.

Der Bund soll die Möglichkeit haben, die Unterbringung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder ersatzweise vorzunehmen und Grundstücke, die in seinem Eigentum oder zur Verfügung stehen, entsprechend zu nutzen. Bewilligungen der lokalen Behörden in Sachen Bau und Raumordnung braucht es laut dem Gesetz nicht.

Gemeindequote

Gearbeitet wird an sich mit einer Gemeindequote. Allerdings können Kommunen innerhalb eines Bezirks auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, sofern so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird.

Errichtet der Bund in säumigen Gemeinden bzw. Bezirken Unterkünfte, dürfen in diesen nicht mehr als 450 hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber untergebracht werden. Stehen gleichwertige Grundstücke in mehreren in Betracht kommenden Gemeinden zur Verfügung, sind vorrangig solche in Kommunen zu nutzen, deren Einwohnerzahl 2.000 übersteigt.

Freilich ist das Gesetz befristet und zwar von 1. Oktober dieses Jahres bis 31. Dezember 2018.

Der zweite Initiativantrag, der heute auf den Weg gebracht wird, betrifft das Schlepperwesen. Konkret geht es darum, Schlepper leichter in U-Haft nehmen zu können. Bisher galt ein dafür nötiger höhere Strafrahmen erst ab zehn geschleppten Personen. Dieser Wert wird nun auf drei reduziert.

Erfüllt jemand diesen Tatbestand, kann gegen ihn eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verhängt werden.