Richter Stefan Romstorfer wies am Montag eine Klage des FPÖ-Obmanns gegen den Tour-DJ von Nazar und der Freestyle-Moto-Cross-Show "Masters Of Dirt" ab. Strache hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung und eine finanzielle Entschädigung für die vorgeblich erlittene Kränkung beantragt. Nach Ansicht Romstorfers war dafür kein Platz: Strache liefere "dauernd ein Tatsachensubstrat", um ihn als Volkshetzer bezeichnen zu dürfen, begründete der Richter den - nicht rechtskräftigen - Freispruch.

"Das muss sich Strache gefallen lassen. Er ist einer der schillerndsten Politiker, da muss er sich deutlich mehr Kritik gefallen lassen", hielt Romstorfer fest. DJ Mosaken habe sein Posting "wohlüberlegt formuliert" und "die Lichtbilder nicht unüberlegt ausgewählt". Sein Facebook-Eintrag sei jedenfalls vom Recht auf Meinungsfreiheit mitumfasst.

DJ Mosaken hatte unmittelbar auf ein vorangegangenes, umstrittenes Facebook-Posting von Heinz-Christian Strache reagiert, der im Zusammenhang mit der Amokfahrt in Graz, bei der am 20. Juni 2015 drei Personen getötet und 36 Passanten verletzt wurden, die Herkunft des mutmaßlichen Täters ins Spiel gebracht hatte. "Wahnsinnstat in Graz! Der Täter ist aus Bosnien. Ein religiös begründetes Attentat wird nicht ausgeschlossen!", lautete Straches Facebook-Eintrag.

"Krasser Vergleich"

DJ Mosaken bekannte sich zur inkriminierten Beleidigung "nicht schuldig", räumte ein, einen "krassen Vergleich" gewählt zu haben, betonte aber: "Wenn man auf Minderheiten losgeht, ist das ein legitimer Vergleich."

Seinem Mandanten sei "der Kragen geplatzt", erklärte Verteidiger Michael Pilz. Der 33-Jährige stamme aus Teheran, sei im Alter von zwei Jahren nach Österreich gekommen und aufgewachsen fühle sich als Österreicher und sei mit den oft hetzerischen und ausländerfeindlichen Äußerungen Straches nicht einverstanden. Strache versuche "mit Vorurteilen, ganz gemeinen Ressentiments Wähler zu fangen", sagte Pilz. In diesem Punkt dürfe man ihn daher mit Adolf Hitler vergleichen.

Straches Rechtsvertreter Niki Haas - der FPÖ-Obmann war nicht zur Verhandlung erschienen - gab zum Freispruch keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist daher vorerst nicht rechtskräftig.