Die Annahme, dass der Bund 2004 der Übernahme der exorbitanten Landeshaftungen Kärntens 2004 zugestimmt habe, entbehrt aus Sicht des Finanzministeriums jeglicher Grundlage und sei unzulässig. Die konkreten Haftungen seien aus dem übermittelten Gesetzesvorhaben nicht absehbar gewesen. Der Bund hafte nicht für Länder, wurde aus dem Ministerium auf APA-Anfrage am Montag bekräftigt.

Die Bundeskompetenzen bezogen auf Landesgesetzgebung seien sehr eingeschränkt. Der Bund habe nur die Gefährdung von Bundesinteressen durch Landesgesetze prüfen können, "aber eine inhaltliche Zustimmung oder Ablehnung zu einem Gesetzesvorhaben ist damit nicht verbunden", wird im Finanzministerium festgehalten. Also bleibe der "rechtliche Status wie gehabt": "Der Bund haftet nicht für die Länder, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage", verlautete aus dem Finanzministerium nach neu aufgeflammter Debatte zum Thema Kärntner Landeshaftungen für die frühere Hypo Alpe Adria, nun Heta.

Noch mehr als zehn Milliarden an Haftungen

"Der Bund hat 2004 nicht der Übernahme der Haftungen zugestimmt", fasste das Ministerium am Montag zusammen. Das südlichste Bundesland haftet noch für mehr als 10 Milliarden Euro. Während des laufenden Heta-Zahlungsstopps wird mit Gläubigern um eine Lösung gerungen. Seit dem vergangenen VfGH-Spruch sind Landeshaftungen für die Gläubiger aber wieder werthaltiger geworden, urteilte kürzlich auch die US-Ratingagentur Fitch. Die Gläubiger dürften also alle auf der Matte stehen, kommt es zu einem angestrebten Schuldenschnitt bei der Heta - schließlich kann man dem Spruch der Verfassungsrichter zufolge Landeshaftungen nicht einfach für nichtig erklären.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte gestern kritisiert, "dass das damalige Finanzministerium keine Bedenken" zum Landesholdinggesetz Kärntens 2004 geäußert hatte, das die neuen Haftungen bis 2007 ermöglichte. Kaiser kündigte an, "wir werden uns am Montag gemeinsam mit der Finanzreferentin alles in Ruhe anschauen". Landesrat Christian Ragger (FPÖ) hatte am Sonntag eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Hypo-Landeshaftungen gefordert - es bestünden "massive Zweifel an der Rechtsgültigkeit" der Landeshaftungen. Bis Mitte 2012 waren alle Landesgesetzesbeschlüsse vor der Gesetzeskundmachung der Bundesregierung vorzulegen. Bei einem Einspruch Wiens hätte der Landtag das Gesetz aber nur noch einmal beschließen müssen.