Der Rechnungshof (RH) ist mehr als unzufrieden mit der gesetzlichen Kontrolle der Parteifinanzen. In einem aktuellen Bericht kritisiert er, dass er als oberstes Prüforgan zu wenig Kompetenzen, zugleich aber viel zusätzliche Arbeit habe. Viele Regelungen im Parteiengesetz seien schwammig. Insgesamt werde die angestrebte "umfassende Transparenz nicht erreicht", so das vernichtende Urteil.

Erstmals liegen nun nach dem neuen Parteiengesetz 2012 alle Rechenschaftsberichte für das Jahr 2013 vor. Anlass für den RH, eine erste Bilanz zu ziehen. Und die fällt negativ aus, was nicht überrascht, da viele der Bedenken bereits zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses geäußert wurden.

Keine Möglichkeit der Nachprüfung

Das Grundproblem für den Rechnungshof: Die Rechenschaftsberichte der Parteien müssen zwar bei ihm eingereicht und von ihm veröffentlicht werden. Ihm fehlen aber die Kompetenzen, nachzuprüfen, ob auch alle Informationen vollständig und richtig sind. Lediglich für die "formale Kontrolle" sei er zuständig, monierte der RH in seinem am Montag veröffentlichten Bericht.

Das wurmt die Prüfer umso mehr, als sie die Parteibilanzen ja auf der RH-Homepage veröffentlichen müssen. Und damit werde der Anschein erweckt, dass man gründlich geprüft habe - das sei jedoch gar nicht vorgesehen. Umgekehrt aber würden die mit dem Parteiengesetz neu hinzugekommenen Aufgaben einen solchen Aufwand verursachen, dass die "Kernaufgaben" des Rechnungshofs dadurch eingeschränkt würden, warnte er einmal mehr. Der Rechnungshof verlangt daher "originäre Einschau- und Prüfungsrechte" - und mehr Geld, um das ordentlich erledigen zu können.

Kontrolliert werden die Angaben der Parteien durch Wirtschaftsprüfer. Doch mit den Ergebnissen war der RH nicht immer zufrieden. Seiner Ansicht nach langten viele Rechenschaftsberichte unvollständig oder unrichtig ein. So ortete er in 80 Prozent der Fälle eine falsche oder nicht vollständige Aufschlüsselung der Ein- und Ausgaben. In 70 Prozent waren die Ausgaben für die Wahlwerbung nicht aufgeschlüsselt. Und gar 90 Prozent hatten die Spenden an die jeweilige Partei nicht den Vorschriften entsprechend aufgegliedert.

Weitere Mängel

Dies alles sind nur einige der Mängel, die der RH in den Rechenschaftsberichten fand. Zahlreiche Meldungen an den Unabhängigen Parteientransparenzsenat waren daher die Folge.

Dabei langten auch viel zu wenig Parteibilanzen ein. Eigentlich gebe es "einige hundert politische und wahlwerbende Parteien" in Österreich, wobei keine "abschließende Liste" vorhanden ist. Für das Rechenschaftsjahr 2013 seien gerade einmal zehn Berichte eingelangt. Somit sei ein "wesentliches Ziel des Parteiengesetzes - umfassende Transparenz hinsichtlich der Parteienfinanzierung aller Parteien Österreichs - nicht erreicht", so das wenig ermutigende Fazit.

Außerdem gebe es im Gesetz viele "unpräzise Formulierungen", sieht der Rechnungshof "Handlungsbedarf" auf legistischer Ebene. Zumindest sollte das Bundeskanzleramt entsprechende Richtlinien erstellen. Dies betrifft etwa die Frage, wie detailliert die (etwaigen Überschreitungen von) Wahlkampfkosten gemeldet werden. Die Höchstgrenzen der Wahlwerbekosten sollten indes je nach Ebene - Bund, Land, Gemeinde - differenziert werden, so ein weiterer Ratschlag. Und der RH ist auch der Meinung, dass es Sanktionen setzen soll, wenn eine Partei, die öffentliche Förderung erhält, keinen Rechenschaftsbericht vorlegt.