Nach einigem Hin und Her wird mit der StGB-Reform die Strafbestimmung zur sexuellen Belästigung etwas weiter gefasst - aber nicht ganz so weit wie im Erstentwurf vorgesehen war. Jetzt ist strafbar, "wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt".

In dem von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in Begutachtung geschickten Entwurf ging die Formulierung weiter: Danach war nicht nur (was weiter beibehalten wird) die Belästigung durch eine "geschlechtliche Handlung" mit bis zu sechs Monaten Haft strafbar, sondern auch eine "einer solchen vergleichbare, der sexuellen Sphäre im weiteren Sinn zugehörige körperliche Handlung". Dies wurde in der Begutachtung von vielen Seiten als zu unbestimmt kritisiert.

Eigener Punkt

Brandstetter wollte daraufhin ganz auf eine Regelung im Strafrecht verzichten und verwies auf das Verwaltungsstrafrecht. Damit war aber Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) - die die Erweiterung des Paragrafen 218 angeregt hatte - unzufrieden. Vergangene Woche einigten sich Brandstetter und Heinisch-Hosek auf die neue, enger gefasste Formulierung. Sie wird jetzt mit einem eigenen Punkt (1a) in den Par. 218 eingefügt.

Dass dieser in der öffentlichen Debatte zum "Pograpsch"-Paragrafen wurde - weil es darum ging, dass der Griff aufs Gesäß von den Richtern bisher nicht als sexuelle Belästigung bestraft wird -, missfällt dem SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er will von dieser Bezeichnung wieder wegkommen und regt deshalb an, den Paragrafen künftig als "Sexuelle Demütigung" zu bezeichnen. "Die Anmaßung, am Körper eines anderen seine Herrschaftsansprüche auszuleben und diesen zu entwürdigen" sollte nicht als "Pograpschen" lächerlich gemacht werden, schrieb er den zuständigen Ministern und Legisten. Mit einem Abänderungsantrag im Parlament kann Jarolims Forderung umgesetzt werden.