Strasser war wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren Haft verurteilt worden und hatte die Strafe im November 2014 angetreten. Nach acht Wochen hinter Gittern wurde er Freigänger. Im Mai wurde die Entscheidung bekannt, dass er den elektronisch überwachten Hausarrest antreten darf.