Dem Mann wurde vorgeworfen, sich an seiner Enkelin vergriffen zu haben. Das soll bei Besuchen der Großeltern passiert sein. Der Beschuldigte wurde nach dem Auffliegen der Affäre im März in Untersuchungshaft genommen. Er habe auch alle Parteifunktionen zurückgelegt und sei aus der FPÖ ausgetreten: "Sonst hätten wir ihn ausgeschlossen", erklärte damals ein Parteikollege.

Im Prozess wurde dem Opfer ein Teilschmerzensgeld von 1.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft berief nicht - somit ist es rechtskräftig.