Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat am Mittwoch ein Gesetzespaket gegen Sozialbetrug in Begutachtung geschickt. Mit diesem ersten Gesetzesentwurf im Zusammenhang mit der Gegenfinanzierung der geplanten Steuerreform soll einerseits Scheinfirmen und anderseits dem Krankenstands- bzw. auch dem E-Card-Missbrauch der Kampf angesagt werden.

Die Einsparungen sollen laut den im Gesetzesentwurf angegebenen finanziellen Auswirkungen im Jahr 2016 knapp 225 Millionen Euro betragen, wovon gut 90 Millionen auf den Bund entfallen und mehr als 134 Mio. auf die Sozialversicherungsträger. Im Laufe der Zeit sollen die Einsparungen weiter ansteigen - bis zum Jahr 2020 sollen 243 Mio. Euro anfallen und bis zum Jahr 2045 676 Mio. Euro oder 0,12 Prozent des BIP. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen, Mitte Juni soll das Paket im Ministerrat, im Juli dann im Nationalrat beschlossen werden.

Mit diesem Sozialbetrugsbekämpfungspaket soll durch sogenanntes Mystery Shopping bei Ärzten ein Missbrauch von Krankenständen unterbunden werden. Dabei geben sich Kontrollore der Krankenkassen als Patienten aus und überprüfen die Ärzte. Außerdem sollen Sanktionen verstärkt werden, wenn Kontrollen zur Unterbindung von E-Card Missbräuchen nicht ausreichend erfolgen.

Schwerpunkt des Paketes ist aber der Kampf gegen Scheinfirmen. Hundstorfer erklärte dazu in einer Aussendung, dass es mit dem geplanten Maßnahmenmix vor allem im Baubereich wesentlich schwieriger werden soll, "betrügerische Praktiken auf dem Rücken der Allgemeinheit zu begehen". Als einen wesentlichen Inhalt nennt der Sozialminister das Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden und der damit verbundene rasche Datenaustausch. Die Verfahren sollen beschleunigt werden, wenn der Verdacht hinsichtlich eines Scheinunternehmens vorliegt.

Nach Feststellung eines Scheinunternehmens erfolgt ein Anmeldestopp, sodass dieses Unternehmen keine Anmeldung mehr bei den Gebietskrankenkassen vornehmen kann. Alle Arbeitnehmer werden verständigt, dass sie bei einem Scheinunternehmen beschäftigt sind und müssen innerhalb von sechs Wochen vor der Gebietskrankenkasse erscheinen. Kommen die Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt ihre Versicherung.