Weil für einige Punkte Zweidrittelmehrheiten nötig sind, ist der Minister mit den Fraktionen im Parlament in Verhandlungen. Eine Zustimmung zumindest der Grünen oder der FPÖ braucht die Regierung hinsichtlich der geplanten Lockerung des Bankgeheimnisses sowie hinsichtlich einer vorgesehenen Erhöhung der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Dividenden. Bereits Ende März hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) die Opposition bei einem ersten Treffen über Eckpunkte und Fahrplan der Steuerreform informiert.

Am Montag gab es einen weiteren Gesprächsaustausch, wie es seitens der Grünen gegenüber der APA hieß. Nach Abschluss der Begutachtungsfrist soll dann hinsichtlich der Verfassungsbestimmungen weiterverhandelt werden. Keine Zustimmung der Grünen dürfte es jedenfalls zur höheren KESt geben, beim Bankgeheimnis hatten die Grünen hingegen stets ihre grundsätzliche Bereitschaft zu Verhandlungen betont. Die FPÖ hingegen lehnte bisher stets eine Zustimmung zur Lockerung des Bankgeheimnisses strikt ab, bei der KESt hingegen signalisierten die Blauen Verhandlungsbereitschaft.

Nach Ende der Begutachtungsfrist muss die Regierung spätestens bis 16. Juni im Ministerrat eine Regierungsvorlage absegnen, damit diese am 17. Juni im Parlament dem Finanzausschuss zugewiesen werden kann. Der wiederum tagt am 30. Juni und kann dort rechtzeitig zum Sommer-Kehraus im Parlament (7., 8. und 9. Juli) die Beschlussfassung durch den Nationalrat vorbereiten. Zu guter Letzt ist am 23. Juli der Bundesrat am Wort. In Kraft treten soll die Steuerreform bekanntlich im Jahr 2016.

Die Grundsatz-Einigung auf die Steuerreform hatte die Regierung bereits Mitte März zustande gebracht. Das Paket soll gute fünf Mrd. Euro schwer sein. 4,9 Mrd. Euro sind für die Lohnsteuersenkung ab 1. Jänner 2016 eingeplant. Statt bisher drei wird es künftig sechs Lohnsteuerstufen geben. Für ein Monatsbrutto von 2.100 Euro soll beispielsweise ein jährliches Plus von 900 Euro herausschauen. Zusätzlich soll es auch Mittel für Familien (Aufstockung des Kinderfreibetrags von 220 auf 400 Euro) und zur Standortsicherung geben.

Zur Gegenfinanzierung sind eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen. Erwartet wird seitens der Regierungsfraktionen, dass sich ein Teil der Reform durch eine "Selbstfinanzierung" (soll 850 Mio. Euro einbringen) trägt. Weiters sind Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Mrd. ), Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung (1,1 Mrd.), die Streichung von Steuer-Ausnahmen (900 Mio.) sowie "vermögensbezogene" Steuern (350 Mio.) eingeplant.