"Auch wir haben kaum solche Regelungen. Bei uns gibt es eher Sondervereinbarungen für Künstler. Das ist international üblich." Es werde von der EU-Kommission untersucht, welche Länder welche Vereinbarungen haben. Diese müssen auch gemeldet werden und würden dann untersucht.

Schelling sagte, "ich glaube, dass die meisten Länder kein Problem damit haben. Einzelne Länder, vor allem mit Unternehmensförderung oder steuerrechtlichen Fragen bei Betriebsansiedlungen müssen offenlegen, damit es keine versteckten Beihilfen gibt."

Jedenfalls sei die Offenlegung ein "wesentlicher Fortschritt aus der Lux-Leaks-Geschichte heraus". Es sei aber "halt immer noch so, dass Steuerrecht nationalstaatliches Recht ist. Wir wollen sehen, welche Vereinbarungen hier getroffen werden. Die Kommission interessiert vor allem, ob es sich um ungerechtfertigte Beihilfen handelt. Sollte das der Fall sein, müssten die auch zurückgezahlt werden. Das kann für einzelne Länder ganz schön teuer werden", sagte Schelling.

Beim EU-Finanzministerrat gehe es darum, sicherzustellen, dass es zwar um Steuergestaltung gehen könne, "aber nicht um Hinterziehung". Es müsse zu einer Verbesserung der Maßnahmen dahin gehend kommen, dass in jenen Ländern, wo die Leistung erbracht werde, auch Steuern bezahlt werden. Dazu gebe es auch eine Initiative, die von Österreich mitgetragen werde, "wo wir eine Treiberfunktion haben".

Es sei aber der Prozess schon in Arbeit. Für Österreich sei besonders die Bekämpfung des internationalen Mehrwertsteuerbetrugs von Bedeutung. "Das wollen wir vorantreiben." Österreich habe hier gemeinsam mit Tschechien eine Initiative gestartet. Mit der EU-Kommission sei er in Kontakt, um Änderungen der Mehrwertsteuer-Richtlinie zu erzielen.